Der Arbeitgeberverband BDA sieht in der geplanten Vermögensteuer der Linken eine Gefahr für Unternehmen. Warum auch Wissenschaftler zu Vorsicht raten.
Die Vermögenssteuer wird in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben. (Symbolfoto)
Von dpa
Der Arbeitgeberverband BDA kritisiert die Vorschläge der Linkspartei zur Reaktivierung der Vermögensteuer. „Substanzsteuern wie Vermögens- oder Erbschaftsteuern greifen tief in das Betriebsvermögen und damit in die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Unternehmen ein“, sagte BDA-Hauptgeschäftsführer Steffen Kampeter dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).
Er warnte davor, dass eine solche Steuer nicht zu mehr Einnahmen für den Staat führen würden, sondern zu einer Kapitalflucht ins Ausland. Davor hatten auch bereits Wissenschaftler des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gewarnt, die im Auftrag der Linken eine Studie zu den Auswirkungen einer Vermögensteuer erstellt hatten. Sie sollte daher im Idealfall international abgestimmt werden, so die DIW-Wissenschaftler.
Linken-Fraktionschefin Heidi Reichinnek widersprach: „Die "Kapitalflucht" ist ein vielfach widerlegtes Pseudoargument. Für Unternehmensvermögen gilt ein höherer Freibetrag.“ Zudem seien Betriebe auf gute Standortbedingungen wie passende Infrastruktur, aber auch gut ausgebildetes Personal angewiesen – und dafür brauche es Investitionen. „Warum genau die, die davon profitieren, sich nicht stärker an deren Finanzierung beteiligen sollen, dazu findet sich bei den Gegnern der Steuer interessanterweise keine Erklärung“, so Reichinnek.
Vermögensteuer seit 1997 nicht mehr erhoben
Die Vermögensteuer wird in Deutschland seit 1997 nicht mehr erhoben. Grund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz sah: Immobilien wurden im Vergleich zu Geldvermögen oder Wertpapieren ungleich berechnet.
Die Linke schlägt in ihrem Vermögensteuerkonzept einen persönlichen Freibetrag von einer Million Euro und einen Freibetrag von fünf Millionen Euro für Unternehmensvermögen vor. Ab dann soll ein Steuersatz von einem Prozent gelten. Wer ein steuerpflichtiges Vermögen von 50 Millionen Euro hat, müsste fünf Prozent abgeben, wer eine Milliarde oder mehr besitzt, 12 Prozent. Das würde laut DIW-Berechnungen zu Steuermehreinnahmen von 147 Milliarden Euro jährlich führen.