Atomabkommen: EU-Außenchef reist in den Iran

dpa Teheran. Seit dem Ausstieg der USA und neuer Sanktionen gegen Teheran wackelt das Atomabkommen mit dem Iran. Nun unternimmt die EU einen neuen Rettungsversuch.

Atomabkommen: EU-Außenchef reist in den Iran

Das Atomkraftwerk im iranischen Buschehr. Foto: Abedin Taherkenareh/EPA/dpa

Der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell will bei einer Reise in den Iran erneut versuchen, das Wiener Atomabkommen zu retten.

Borrell werde am Montag und Dienstag unter anderen Präsident Hassan Ruhani und Außenminister Mohammed Dschawad Sarif treffen, teilte der Europäische Auswärtige Dienst am Sonntag mit. Der Außenbeauftragte werde den starken Willen der EU bekräftigen, das Iran-Atomabkommen zu bewahren.

Zuvor hatte Irans Außenamtssprecher Abbas Mussawi am Sonntag Borrells Reisepläne bekannt gemacht. „Borrell wird am Montag zum ersten Mal in den Iran reisen und wird neben Außenminister Sarif auch andere politische Führer des Landes treffen“, sagte Mussawi der staatlichen Nachrichtenagentur IRNA. Auf der Agenda steht in erster Linie die Rettung des Atomdeals von 2015.

Neben den drei europäischen Staaten Deutschland, Frankreich und Großbritannien sind auch China und Russland an dem Atomdeal beteiligt. Der EU-Außenbeauftragte fungiert als Koordinator. Das Abkommen von 2015 soll den Iran an der Entwicklung von Atomwaffen hindern - im Gegenzug sollten Wirtschaftssanktionen aufgehoben werden. Der Deal wackelt, nachdem die USA 2018 aus der Vereinbarung ausgestiegen waren und wieder scharfe Sanktionen gegen den Iran verhängt hatten.

Trotzdem hatte sich der Iran aber ein Jahr weiter an das Atomabkommen gehalten, während die Europäer weitgehend vergeblich versuchten, den im Abkommen versprochenen Handel trotz der US-Sanktionen aufrecht zu erhalten. Im vergangenen Jahr begann Teheran dann, schrittweise gegen Auflagen des Abkommens zu verstoßen. So reicherte es inzwischen mehr Uran auf höhere Konzentrationen an als im Abkommen erlaubt. Am 14. Januar lösten Deutschland, Frankreich und Großbritannien deshalb einen vertraglich vorgesehenen Mechanismus zur Streitschlichtung aus.