Auch Daimler droht in der Dieselaffäre noch Musterverfahren

Von Von Nico Esch, dpa

dpa Stuttgart. In der Dieselaffäre sind die Gerichte bislang weitgehend auf der Seite von Daimler. Die allermeisten Schadenersatzklagen von Autobesitzern gingen verloren. Juristischer Ärger droht dem Konzern aber immer noch auch von einer anderen Seite.

Auch Daimler droht in der Dieselaffäre noch Musterverfahren

Das Logo der Daimler-AG ist an der Konzernzentrale zu sehen, im Vordergrund ist ein Mercedes-Stern auf einer Flagge abgebildet, die voller Regentropfen ist. Foto: Marijan Murat/dpa

Wer den Autobauer Daimler wegen der Dieselaffäre auf Schadenersatz verklagt, hat bisher offenkundig eher schlechte Karten.

Tausende Autobesitzer, die dem Konzern illegale Tricks bei der Abgasreinigung vorwerfen und sich getäuscht fühlen, sind schon vor Gericht gezogen - meist allerdings ohne Erfolg. Von etwa 2200 Verfahren vor den diversen Landgerichten in Deutschland seien bisher nur gut 80 zu Gunsten der Kläger ausgegangen, sagt Daimler. Und in der nächsthöheren Instanz, vor den Oberlandesgerichten, von fast 60 sogar noch überhaupt keins. Dazu gebe es einige Vergleiche, eine Zahl „im niedrigen zweistelligen Bereich“, heißt es.

In seiner Heimatstadt Stuttgart droht dem Konzern aber noch eine juristische Großbaustelle ganz anderer Art. Seit Monaten arbeitet das dortige Landgericht einen Stapel von Klagen und Anträgen von Daimler-Investoren ab, die ebenfalls Schadenersatz verlangen - allerdings aus anderen Gründen. Der Autobauer, so ihre Argumentation, habe eine illegale Abschalttechnik in seinen Fahrzeugen verwendet und den Investoren die damit verbundenen finanziellen Risiken verschwiegen. Damit seien die Aktien, die sie damals gekauft haben, zu teuer gewesen. Und das wollen sie sich am liebsten gleich in einem Musterverfahren vom Oberlandesgericht Stuttgart bescheinigen lassen.

Wann es dazu kommt, ist allerdings unklar. Das zunächst einmal zuständige Landgericht muss alle Anträge bündeln, die darin aufgeführten sogenannten Feststellungsziele unter einen Hut bringen und den Fall dann dem Oberlandesgericht vorlegen. Und die Anträge sind zahlreich und kompliziert. „Sowohl die Kläger- als auch teilweise die Beklagtenseite hat darin umfangreiche und komplexe Feststellungsziele formuliert“, sagt eine Gerichtssprecherin. „Es gibt Anträge, in denen alleine die Klägerseite 82 Feststellungsziele formuliert hat.“

Einen ganzen Schwung von Anträgen, die von der auf Anlegerklagen spezialisierten Kanzlei Tilp aus Kirchentellinsfurt eingereicht wurden, hat das Landgericht Mitte Februar öffentlich gemacht und damit eine formale Voraussetzung für ein Musterverfahren eigentlich erfüllt. Es gebe aber noch weitere, sehr komplexe Anträge, zu denen das Gericht noch auf Stellungnahmen der Parteien warte. „Danach wird die Kammer zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen entscheiden“, sagt die Sprecherin.

Tilp vertritt auch im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen Volkswagen die Klägerseite. Noch zu Jahresbeginn war die Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Tilp davon ausgegangen, dass das angestrebte Verfahren gegen Daimler noch vor der Sommerpause beginnen könne. Aber das war auch noch vor Corona. Aktuell gebe es daher keinen neuen Stand, heißt es aus der Kanzlei.

Daimler kann in einem Musterverfahren nicht konkret zu Schadenersatz verurteilt werden. Es würden darin nur grundsätzlich relevante Umstände geklärt, also vor allem, ob Daimler tatsächlich bestimmte Informationen hätte veröffentlichen müssen - oder eben nicht. Darauf könnten und müssten sich andere Gerichte dann in einzelnen Verfahren aber einheitlich stützen.

Das Landgericht Stuttgart muss sich deshalb parallel zu den Musterverfahrensanträgen auch schon mit solchen Einzelverfahren gegen Daimler befassen. Etwa 65 seien das im Moment, heißt es, und auch sie zum Teil sehr umfangreich, aber mit der gleichen Stoßrichtung. Daimler habe gegen die Vorgabe verstoßen, den Kapitalmarkt über Insiderinformationen in Kenntnis zu setzen. „Die Kläger haben deshalb die Daimler-Aktien zu teuer erworben, dafür haftet Daimler nach unserer Überzeugung auf Schadensersatz“, hatte Tilp Anfang des Jahres betont. Er hatte damals eine Klage eingereicht, mit der mehr als 200 institutionelle Investoren, also zum Beispiel Banken oder Fonds, fast 900 Millionen Euro fordern.

Daimler wehrt sich, wie auch im Fall der klagenden Autobesitzer, gegen die Vorwürfe. Der Konzern ist zwar den Anweisungen der Behörden gefolgt und hat Hunderttausende Fahrzeuge für ein Software-Update in die Werkstätten gerufen. Er beharrt aber darauf, keine unzulässige Technik verwendet zu haben. „Wir halten die Klagen für unbegründet und werden uns gegen die Vorwürfe mit allen juristischen Mitteln verteidigen - gegebenenfalls auch in einem etwaigen Musterverfahren“, sagt ein Sprecher.