Tipps für rechtssicheres Halloween

Auch Gruseln hat Grenzen: Süßes oder Saures - aber nur nach Regeln

Für Kinder ist Halloween ein Riesenspaß, für Anwohner, Passanten und die Polizei oft weniger. Wir erklären, was man am 31. Oktober alles machen darf und was man besser bleiben lassen sollte.

Auch Gruseln hat Grenzen: Süßes oder Saures - aber nur nach Regeln

Eine Treppe vor einem Friedhof bei Nacht umgeben von leuchtenden Halloween Kürbissen mit gruseligen Gesichtern und einem Geist.

Von Markus Brauer/AFP

„Süßes oder Saures“: Zu Halloween werden am Donnerstag wieder überall Kinder und auch Jugendliche mit diesem Ruf auf Beute hoffen. Das Gruselfest könnte ein harmloses Kindervergnügen sein. Doch tatsächlich ist der 31. Oktober für die Polizei ein arbeitsintensiver Tag. Denn manche glauben, dass zu Halloween keine Regeln gelten, was natürlich falsch ist. Fragen und Antworten rund um ein rechtssicheres Gruselfest:

Was ist an Halloween problematisch?

In den vergangenen Jahren gab es rund um Halloween eine Vielzahl von Zwischenfällen, bei denen aus dem spaßigen Gruseln Sachbeschädigungen, Gewalttaten oder Nötigungen wurden.

 

 

Wann ist Schluss mit lustig?

Wie zu jedem anderen Anlass auch ist dies bei den vom Gesetz festgelegten Regeln der Fall: Wer mit „Süßes oder Saures“ Süßigkeiten erbittet, kann das machen, ohne aber auf die Herausgabe bestehen zu können. Das Süße soll freiwillig und gern gegeben werden: Das Saure eine leere, spaßig gemeinte Drohung bleiben.

Was sind typische Halloween-Vergehen?

 

 

Welche Strafen drohen?

Die Polizei kontrolliert bundesweit verstärkt:

 

 

Dürfen Kinder allein losziehen?

Auch hier gilt, dass Halloween nicht die generell geltenden Regeln – in dem Fall die Aufsichtspflicht – aufhebt:

 

 

Wer ersetzt Schäden?

Falls der Verursacher einer Sachbeschädigung oder Körperverletzung festgestellt wird, muss dieser für den Schaden aufkommen. Ansonsten kann eine Wohngebäudeversicherung Betroffenen Schäden durch mutwillige Beschädigung zumindest teilweise ersetzen.

Gilt ein Horror-Chauffeur als Scherz?

Die Kinder verkleiden sich, der Vater fährt sie mit Horrormaske von Haus zu Haus. Was in die Szenerie passt, kann aber auch mit einem Bußgeld für den Autofahrer enden. Denn das Verhüllen des Gesichts während der Fahrt ist verboten, Zuwiderhandlungen kosten 60 Euro. Alkohol am Steuer sollte ohnehin tabu sein.

Sind Horror-Hunde einfach süß?

Ein Hund als Spinne oder eine Katze als Gruselkürbis verkleidet finden manche süß. Für die Kostümierung von Haustieren gibt es einige Anbieter. Die Tierschutzorganisation Vier Pfoten warnt davor. Tiere würden beunruhigt, weil sie die Maskerade nicht abwerfen können, verdeckte Ohren oder ein verdeckter Schwanz können sie zudem verängstigen. Unproblematisch seien Kostümwesten, die wie ein Wärmeschutz getragen werden.