Kamera am Tübinger Busbahnhof

Behörde durchkreuzt Boris Palmers Pläne für Videoüberwachung

Boris Palmer muss den Plan für eine Kamera am Tübinger Busbahnhof vorerst auf Eis legen. Schon der Landesdatenschutzbeauftragte hatte davon abgeraten, nun auch das Regierungspräsidium.

Behörde durchkreuzt Boris Palmers Pläne für Videoüberwachung

Boris Palmer kann sein Vorhaben, eine Videokamera am Tübinger Busbahnhof installieren zu lassen, vorerst nicht umsetzen.

Von Florian Dürr

Straftaten verhindern oder leichter aufklären und damit für ein besseres Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger sorgen – mit diesem Ziel wollte Boris Palmer Ende des Jahres eine Videokamera am Tübinger Busbahnhof installieren lassen. Auch in einem kürzlich verfassten Gastbeitrag in der „Zeit“ machte sich der parteilose Tübinger OB zusammen mit den Rathauschefs von Esslingen und Schwäbisch Gmünd für Videoüberwachung an „sensiblen Orten“ stark.

Doch jetzt durchkreuzt die zuständige Aufsichtsbehörde den Plan des parteilosen Tübinger OB: Das Regierungspräsidium Tübingen sei zu der Einschätzung gelangt, „dass die von der Universitätsstadt Tübingen vorgelegten Daten derzeit nicht ausreichen, um eine entsprechende Maßnahme anzuordnen“, heißt es aus dem Rathaus.

Geplante Videoüberwachung: Landesdatenschutzbeauftragter drohte mit Klage

Die Stadt komme der Bitte des RP Tübingen zwar nach und verzichte vorerst auf die Videoüberwachung, doch halte an der Auffassung fest, „dass die rechtlichen Voraussetzungen für eine Videoüberwachung am Busbahnhof vorliegen“. Man könne den Handlungsbedarf mit dokumentierten Vorfällen und Erfahrungsberichten belegen.

Bereits der baden-württembergischer Landesdatenschutzbeauftragte Tobias Keber hatte Palmer davon abgeraten, eine Videokamera zu installieren, weil dieser Schritt vermutlich rechtswidrig sei. Keber drohte gar mit einer Klage, sollte sich Palmer über seine Einschätzung hinwegsetzen.

Stadt Tübingen und Aufsichtsbehörde warten auf Novellierung des Polizeigesetzes

Doch der Tübinger OB wollte an seinem Plan festhalten – mit der Begründung, dass es am Busbahnhof der Stadt zu überdurchschnittlich vielen Straftaten komme. Baden-Württembergs oberster Datenschützer wiederum erkannte am Busbahnhof nach Rücksprache mit der Polizei keinen Kriminalitätsschwerpunkt – auch nicht in Zukunft.

Jetzt haben sich die Stadt Tübingen und das Regierungspräsidium darauf geeinigt, die laufende Novellierung des Polizeigesetzes in Baden-Württemberg abzuwarten. Diese werde „voraussichtlich klarere und erleichterte rechtliche Voraussetzungen für den sogenannten ‚Videoschutz’ in den Kommunen schaffen“, heißt es. Nach der Änderung des Polizeigesetzes wolle man die geplante Videoüberwachung am Tübinger Busbahnhof erneut bewerten.