Ausgestaltung der Grundsteuer weiterhin unklar

dpa/lsw Stuttgart. Die künftige Grundsteuer-Regelung für den Südwesten ist weiterhin offen. Noch stehe an erster Stelle, dass die Gesetze und Grundgesetzänderungen rechtzeitig verabschiedet werden, sagte eine Sprecherin von Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) am Freitag in Stuttgart. „Vom Bundesrecht abweichende Modelle werden geprüft, wenn diese vorliegen. Darüber hinaus gibt es derzeit keine Festlegungen - auch keine zeitlichen.“

Ausgestaltung der Grundsteuer weiterhin unklar

Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann. Foto: Sebastian Gollnow/dpa/Archivbild

Zuvor hatte der Bundestag nach langem Ringen mit den Ländern eine Reform der Grundsteuer verabschiedet. Das Parlament stimmte außerdem einer Änderung des Grundgesetzes zu, damit Länder eigene Regelungen zur Grundsteuer entwickeln können. Für die Änderung des Grundgesetzes war eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. Der Bundesrat soll nach Angaben einer Sprecherin am 8. November über die Grundsteuer-Reform entscheiden.

Die CDU machte sich von Anfang an für die Länderöffnungsklausel stark. Fraktionschef Wolfgang Reinhart und der Finanzpolitiker Tobias Wald erklärten: „Jetzt müssen wir diese Chance nutzen: Wir wollen ein eigenes Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg.“ Die finanzpolitische Sprecherin der Grünen, Thekla Walker, sagte, es werde nun der Nutzen der Öffnungsklausel gründlich geprüft und dabei abgewogen zwischen Gerechtigkeit und Bürokratieaufwand.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Regelung wegen der alten Datengrundlage für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende 2019 verlangt. Die Grundsteuer zahlt jeder Hausbesitzer - auch auf die Mieter wird sie umgelegt. Die Kommunen im Südwesten nehmen jährlich 1,8 Milliarden Euro aus ihr ein.