Ausmaß der Verantwortung von Justizbeamten für Freigänger?

dpa Karlsruhe. Straftäter haben Anspruch auf Resozialisierung. Dazu gehören Ausgänge, wenn sie zu verantworten sind. Bei einem Verfahren vor dem BGH geht es darum, inwieweit rheinland-pfälzische Justizbeamte mithaften müssen, wenn ein Freigänger zum Mörder wird.

Ausmaß der Verantwortung von Justizbeamten für Freigänger?

Auf der Richterbank liegt ein Richterhammer. Foto: Uli Deck/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) steht im Revisionsprozess zweier Justizvollzugsbeamte vor einer Entscheidung, die große Bedeutung für den Strafvollzug in Deutschland hat. Es geht um Bedienstete, die einem Gefangenen in Rheinland-Pfalz im offenen Vollzug Freigang gewährt haben und der dabei bei einem Unfall in der Nähe von Limburg in Mittelhessen zum Mörder wurde. In der Verhandlung am Mittwoch in Karlsruhe forderten sowohl die Verteidiger der beiden Angeklagten als auch die Vertreterin der Bundesanwaltschaft eine Aufhebung der jeweils neunmonatigen Bewährungsstrafen. Das Landgericht Limburg hatte beide im vergangenen Jahr wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. (2 StR 557/18).

Der Vorsitzende Richter des 2. Strafsenats sprach zum Ende der Revisionsverhandlung von einer „ganzen Reihe von interessanten, schwierigen Rechtsfragen“, die aufgeworfen worden seien. Das Urteil soll am 26. November verkündet werden.

Was war passiert? Der Strafgefangene mit insgesamt 26 Verurteilungen hatte oft eingesessen - vor allem, weil er immer wieder ohne Führerschein Auto gefahren war. Die angeklagte Beamtin hatte für den Mann im Gefängnis Wittlich offenen Vollzug angeordnet. Später wurde er in das Gefängnis in Diez (beides Rheinland-Pfalz) verlegt, wo der zweite Angeklagte für ihn verantwortlich war. Auch dort kam er in den offenen Vollzug.

Während eines Freigangs raste der Häftling mit einem Auto als Geisterfahrer auf einer Bundesstraße bei Limburg in den Wagen einer jungen Frau. Er war mit einem gestohlenen Kennzeichen auf der Flucht vor der Polizei. Die 21-Jährige starb bei dem Zusammenstoß im Januar 2015. Der Mann wurde später wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt.

Verteidiger und Bundesanwaltschaft kritisierten in der Verhandlung Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Limburg. Die beiden Beamten hätten Entscheidungen im Rahmen ihres Ermessensspielraums getroffen. Für die Tat des Gefangenen seien sie nicht verantwortlich. Die angeklagte Frau sei schon deswegen nicht verantwortlich, weil die Entscheidung über den offenen Vollzug nach der Verlegung nach Diez neu getroffen worden sei. In Diez (Rhein-Lahn-Kreis) habe es Versäumnisse bei der Kontrolle von Anordnungen gegeben, etwa dem Verbot Auto zu fahren, sagte die Vertreterin der Bundesanwaltschaft.

Aber auch hier trage der Beamte kein Mitschuld an dem Mord. Eine völlig atypische Kausalkette habe zu dem tödlichen Zusammenstoß geführt, deren Ergebnis nicht vorherzusehen war. Dazu habe auch das Fehlverhalten der Polizei beigetragen, die den Flüchtenden entgegen den Einsatzvorschriften bei Regen und Dunkelheit als Geisterfahrer mit hoher Geschwindigkeit verfolgt hatte.

Seit dem Urteil des Landgerichts ist der offene Vollzug nach Angaben des rheinland-pfälzischen Justizministeriums deutlich zurückgefahren worden. In diesem Jahr waren in dem Bundesland am 31. März 133 von 288 Plätzen im offenen Vollzug belegt. 2015 seien es noch 284 gewesen. Die Mitarbeiter hätten Angst vor möglicher Strafverfolgung, sagte ein Ministeriumssprecher.