Ausschuss sieht keine Ministeriumsfehler im Fall Eventus

dpa/lsw Stuttgart. Im Fall der insolventen Wohnbaugenossenschaft Eventus hat das Wirtschaftsministerium nach Ansicht des Petitionsausschusses keine Fehler gemacht. Deshalb gebe es keinen Anspruch auf Staatshaftung für die geschädigten Anleger, wie der Ausschuss des Landtags am Donnerstag in Stuttgart mitteilte.

Die Wohnbaugenossenschaft hatte im Herbst 2017 Insolvenz angemeldet. Der Gründer und einstige Chef wurde wegen Betrugs zu sieben Jahren Haft verurteilt. Laut Gericht hat er mit falschen Versprechungen über Jahre hinweg von Mitgliedern rund 9,4 Millionen Euro für Immobilienprojekte eingesammelt, obwohl hinter der Genossenschaft kein funktionierendes Geschäftsmodell stand.

Im Zuge der Aufarbeitung der Eventus-Pleite geriet das Wirtschaftsministerium als Aufsichtsbehörde für den zuständigen Prüfverband in die Kritik. Ein Gutachten kommt zu dem Schluss, dass Eventus mit dem Geschäftsmodell nie als Genossenschaft hätte gegründet werden dürfen. Das zu verhindern wäre die Aufgabe des Verbands baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen (VBW) gewesen, der die Wohnbaugenossenschaften überprüft.

Der Verband wies die Vorwürfe der Pflichtverletzungen zurück. Der Petitionsausschuss erklärte nun dazu: „Es gibt keine Kontrollbeziehung zwischen dem Ministerium und der Genossenschaft selbst, weshalb eine Amtshaftung rechtlich nicht gegeben sein kann.“