Australien muss „Rucksacktouristen“-Steuer zurückzahlen

dpa Brisbane.

Mehrere Zehntausend ausländische Rucksacktouristen, die sich ihren Urlaub in Australien mit Billig-Jobs finanziert hatten, können auf eine Rückzahlung der dortigen Finanzämter hoffen. Ein Bundesgericht in Brisbane erklärte die sogenannte „Backpacker“-Steuer für unzulässig. Seit 2017 mussten Rucksack-Touristen aus acht Ländern, die sich mit einem „Working Holiday“-Visum Geld dazu verdienten, auf ihre Einkünfte eine 15-prozentige Abgabe zahlen. Die Entscheidung betrifft auch zahlreiche junge Leute aus Deutschland.