Autofahrer dürfen Schutzmasken am Steuer tragen

dpa/lsw Stuttgart. Verhüllt auf der Autobahn? Die Polizei sieht kein Problem beim Tragen von Atemschutzmasken am Steuer. Die Polizeidienststellen seien darauf hingewiesen worden, dass das Tragen von Masken während der Gültigkeit der Corona-Verordnung grundsätzlich nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoße, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Freitag in Stuttgart. Das gelte insbesondere für den gewerblichen Personenverkehr etwa mit Taxis oder Bussen. Laut der allgemeinen Vorschrift darf ein Fahrer sein Gesicht nicht so verhüllen, dass er nicht mehr erkennbar ist. Die Rechtsauffassung sei mit dem Verkehrsministerium abgestimmt.

Autofahrer dürfen Schutzmasken am Steuer tragen

Ein junger Mann trägt eine Atemschutzmaske. Foto: Christoph Schmidt/dpa/Symbolbild

Zunächst hatten die „Stuttgarter Nachrichten“ über das Thema berichtet. „Man muss am Steuer den Atemschutz so tragen, dass die Augen und Stirn erkennbar sind“, sagte der Sprecher des Ministeriums dem Blatt. Fahrer könnten trotz Maske auf den hochauflösenden Blitzerfotos identifiziert werden. Sei der maskierte Fahrer nicht erkennbar, verfüge die Polizei dennoch über Möglichkeiten, Fahrer zu ermitteln. „Dann gibt es zum Beispiel die Fahrtenbuchauflage für den Fahrzeughalter“, so der Sprecher dem Blatt. Wenn jemand also absichtlich so vorgehe, „kommt er damit nicht davon“.