Autos am Haken

Privatsache Private Grundstücksbesitzer können Fremdparker abschleppen lassen und sich dabei auf Paragraf 859 des Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen. Vereinzelt schließen Firmen und Händler Verträge mit Wachdiensten oder Abschleppfirmen. Mal werden dabei 30 Euro Strafe fällig, mal wird grundsätzlich abgeschleppt.

Geschäft Solche pauschalen Überwachungsaufträge sind für Abschlepper lukrativ. Sie kassieren pro Fall 200 bis 250 Euro.

Verdacht In Stuttgart sind, auch durch Recherchen unserer Zeitung, zahlreiche Verdachtsfälle bekannt geworden, bei denen Abschleppfirmen solche Vertragsverhältnisse nur vorgetäuscht haben sollen. Die Kriminalpolizei gründete hierzu eine Ermittlungsgruppe „Haken“. Zwei große Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.

Strafrecht Ist die Legitimation vorgetäuscht, um den Autobesitzer zum Bezahlen der Strafgebühr zu zwingen, dann liegt laut Staatsanwaltschaft der Verdacht des gewerbsmäßigen Betrugs (§ 263 Strafgesetzbuch) und der Erpressung (§ 253 StGB) vor. Der Strafrahmen liegt bei sechs Monaten bis zehn Jahre Haftstrafe oder Geldstrafe. (wdo)