Baden-Württemberg will Steuervorteile für junge Unternehmen

dpa/lsw Stuttgart. Die grün-schwarze Landesregierung macht sich für steuerliche Erleichterungen beim Verlustvortrag für Start-ups stark. Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne) verwies am Mittwoch in Stuttgart auf eine entsprechende Bundesratsinitiative zusammen mit dem Wirtschaftsministerium: „Unter anderem sollen sie anfängliche Verluste schon gleich komplett mit späteren Gewinnen steuerlich verrechnen können.“ Diese Möglichkeit solle auf sechs Jahre begrenzt werden. Bisher kann der Verlustvortrag nur teilweise angerechnet werden.

Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) sagte, um die Gründung und das Wachstum gerade von Start-ups und anderen jungen, innovativen Unternehmen zu fördern, müssten sich die steuerlichen Rahmenbedingungen für diese Unternehmen dringend verbessern. Die Bundesratsiniiative enthält auch Vorschläge für Privatleute und Firmen, die ihr Geld in aufstrebende junge Unternehmen investieren. Für sie solle es attraktiver werden, ihr Kapital nach Beendigung ihres Engagements erneut in Start-ups zu stecken: Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Anteilen an einem jungen Unternehmen sollen steuerfrei auf die Anschaffungskosten einer neuen Beteiligung an einem Start-up übertragen werden können.

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