Bäckereien dürfen sonntags länger verkaufen

München (dpa/StN). Urteil in der Frühstücksfrage: Wenn eine Bäckerei auch ein Café betreibt, darf sie den ganzen Sonntag über unbelegte Brötchen verkaufen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschieden. Das Gericht wies eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen eine Bäckereikette mit Filialen in München in zweiter Instanz ab (AZ: 6 U 2188/18). Das Urteil hat bundesweite Signalwirkung, voraussichtlich wird der Fall beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe landen. Wegen der grundsätzlichen und bundesweiten Bedeutung ließ das Gericht die Revision zu.

Das Gericht hatte mit dem Urteil vom Donnerstag entschieden, dass ein Brötchen eine zubereitete Speise sei – auch wenn keine Scheibe Käse darauf liegt.