Bakterieller Feuerbrand im Rems-Murr-Kreis

Das Landwirtschaftsamt fordert Obstbauern, Hausgärtner und Stücklesbesitzer auf, Bäume auf möglichen Befall zu kontrollieren.

Bakterieller Feuerbrand im Rems-Murr-Kreis

Der bakterielle Feuerbrand verursachte vor über 30 Jahren verheerende Schäden. Foto: LRA LB

WAIBLINGEN (lra). Nachdem in den vergangenen Jahren kein bakterieller Feuerbrand bekannt war, ist er dieses Jahr wieder im Rems-Murr-Kreis angekommen. Wie das Landwirtschaftsamt weiter mitteilt, verursachte diese Krankheit vor über 30 Jahren verheerende Schäden für Obsterzeuger und Stücklesbesitzer. Damals mussten im gesamten Landkreis Hunderte großer und landschaftsprägender Birnbäume und sogar ganze Obstanlagen gerodet werden. Alle Erwerbsobstbauern, Hausgärtner und Stücklesbesitzer werden nun vom Landwirtschaftsamt aufgefordert, vorsorglich ihre Bäume auf einen möglichen Befall zu kontrollieren. „Nur laufende Kontrollen verhindern, dass eine größere Feuerbrandepidemie entsteht“, heißt es.

Vom Feuerbrand befallen werden in der Regel: Apfel-, Birnen- und Quittenbäume bei den Obstgehölzen sowie Weißdorn, Feuerdorn, Rotdorn, alle Cotoneasterarten, Mehlbeere, Eberesche und Zierquitte bei den Ziergehölzen. Steinobstbäume, dazu gehören Zwetschgen-, Pfirsich- oder Kirschenbäume, werden nicht befallen, teilt das Landwirtschaftsamt Rems-Murr mit.

Die Spätfrostnächte Ende April und Anfang Mai haben Rinden- und Fruchtschäden verursacht und somit Eintrittspforten für den Feuerbranderreger geschaffen, vermuten die Experten im Landratsamt. Der Erreger verbreitet sich besonders während der Sommermonate. Die betroffenen Baumarten blühen vom Frühling bis weit in den Sommer, wodurch Insekten angelockt werden und ein hohes Infektionsrisiko besteht. Hochanfällig sind dabei der bodendeckende Cotoneaster oder Ziersträucher sowie die Scheinquitte, die aufgrund des großen Bestands im Rems-Murr-Kreis bei einer eventuell unerkannten Verbreitung eine wichtige Rolle spielen.

Sofern ein wieder erwachter Altbefall oder eine Neuinfektion festgestellt wurde, muss das gesunde Holz unmittelbar danach um 25 Zentimeter zurückgeschnitten und das Schnittgut umgehend vernichtet werden. Das erfolgt am besten durch Verbrennen an Ort und Stelle. Keinesfalls sollte auf eine mögliche Genesung des Baums gewartet werden. Bei der Behandlung von bakteriellem Feuerbrand oder anderen Pilzkrankheiten ist die Verwendung von Pflanzenschutzmittel nicht zugelassen.

Anzeichen der Krankheit

Die ersten Anzeichen für einen möglichen Befall sind plötzlich welkende Triebe oder Astpartien. Typisch dafür sind krückstockartige Verkrümmungen der Triebspitzen. Sichtbare Schleimtröpfchen sind nicht zwingend vorhanden. Dies hängt maßgeblich von der Temperatur und der Luftfeuchte ab. Besonders auffällig sind die Neubefälle nahe alter Birnbäume, die bereits vor Jahren infiziert und nur unzureichend ausgeschnitten wurden.

Ein Befall durch die Pilzkrankheit Monilia zeigt äußerlich ähnliche Symptome. Wenn die Rinde aufgeschnitten wird, kann man bei dieser Pilzkrankheit im Gegensatz zum bakteriellen Feuerbrand deutliche Grenzen zwischen gesundem und kranken Holz erkennen.