Bayern stimmen über Rettungder Bienen ab

Aber schwärmen die Bürger mitten im Winter zu den Wahlurnen?

Von Paul Kreiner

München Es ist Winter, aber die bayerischen Naturschützer, die unter dem Motto: „Rettet die Bienen!“ ein Volksbegehren gegen den Artenschwund im Freistaat angestoßen haben, bibbern nicht nur wegen der Kälte. Damit das von ihnen geforderte Gesetz mit seinen strengen Umweltauflagen eine Chance hat, muss es ihnen gelingen, von Donnerstag an in den nächsten zwei Wochen 950 000 Wahlberechtigte zu mobilisieren, ein Zehntel der bayerischen Wählerschaft. Aber wer geht mitten im Winter zugunsten von Bienen abstimmen?

Wobei die Initiatoren schon die Zulassung des Volksbegehrens als Erfolg werten: Der kleinen Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) ist es im Sommer 2018 im Alleingang gelungen, zur Beantragung des Volksbegehrens viermal so viele Unterschriften zu sammeln, wie nötig gewesen wären. Und der regierenden CSU gellten fast gleichzeitig bei der Landtagswahl im Oktober, die Ohren: Da hatten die Grünen so viele Stimmen errungen, dass sich die Schwarzen gedrängt fühlten, ihre Umweltpolitik zu verstärken: „Das ist unsere schwache Seite.“ Schnell einigte sich die CSU mit ihrem Koalitionspartner, den Freien Wählern, darauf, den Klimaschutz in der Landesverfassung zu verankern. Die ÖDP und ihre mittlerweile 170 Bündnispartner aus Naturschutz, Öko-Landbau und Handel schlagen in ihrem Volksbegehren aber jetzt schon handfeste Bestimmungen zum Artenschutz vor.

Gefordert werden etwa die Ausweitung der ökologisch bebauten Flächen im Freistaat von zehn Prozent auf 30 Prozent bis 2030 und die Schaffung eines „Biotopverbundes“ auf 13 Prozent des offenen Landes. Ein Saum von fünf Meter Breite entlang von Gewässern soll nicht bebaut werden dürfen; die nächtliche „Lichtverschmutzung“ im Freiland, die unzählig vielen Insekten das Leben koste, sei einzudämmen; zehn Prozent der Wiesen sollten erst nach Mitte Juni gemäht werden, damit Bodenbrüter überleben können und Blütenpflanzen zum Selbsterhalt ihre Samen ausreifen könnten. Der Einsatz von Pestiziden sei zurückzufahren.

Gegen das Volksbegehren sind CSU und Freie Wähler sowie der Bayerische Bauernverband. Bringen ÖDP und Partner die geforderten 950 000 Bürger auf die Beine, muss sich der Landtag binnen drei Monaten mit dem verlangten Gesetz beschäftigen. Lehnt er es ab, geht der Ball an die Bürger zurück. Innerhalb von drei weiteren Monaten können sie in einem Volksentscheid „Ja“ oder „Nein“ zu dem Gesetz sagen. Und das gilt dann – genauso wie das Rauchverbot in bayerischen Gaststätten von 2010. Auch das Volksbegehren hierfür hat die ÖDP in die Wege geleitet.