Beamter entlassen: Verfassungsgericht entscheidet über Klage

dpa/lsw Karlsruhe. Bei schweren Vergehen können Beamte aus dem Dienst entfernt werden. Anders als im Bund und in anderen Ländern verfügt das in Baden-Württemberg der Vorgesetzte. Ist das verfassungsgemäß?

Beamter entlassen: Verfassungsgericht entscheidet über Klage

Eine Figur der Justitia. Foto: picture alliance/dpa/Symbolbild

Das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht heute eine Entscheidung zu Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte. Geklagt hat ein Mann aus Baden-Württemberg. Der Polizist war 2011 durch eine Verfügung des Polizeipräsidiums Karlsruhe aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden. Grund dafür war seine Verurteilung zu einer Haftstrafe auf Bewährung unter anderem wegen Insolvenzverschleppung. Der Mann war nebenher Bauunternehmer.

In Baden-Württemberg werden seit 2008 sämtliche Disziplinarmaßnahmen gegen Landesbeamte durch behördliche Verfügung ausgesprochen. Im Bund und in anderen Ländern ist das bei den Höchststrafen anders. Dort muss die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis nach einer Disziplinarklage von einem Disziplinargericht verhängt werden.

Der Mann hat gegen seine Entlassung schon vergeblich bis zum Bundesverwaltungsgericht geklagt. Er meint, dass so eine Maßnahme grundsätzlich nicht durch den Vorgesetzten ausgesprochen werden darf. Die „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ sind im Grundgesetz besonders geschützt.