Behörden untersagen AfD-Demo gegen Corona-Auflagen

dpa Stuttgart. Eine für Sonntag (24. Mai) von der AfD geplante Demonstration gegen Corona-Beschränkungen im Stuttgarter Stadtzentrum darf nach Angaben Stadt Stuttgart nicht stattfinden. Die Versammlung wurde aus Infektionsschutzgründen verboten, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Bei einer „Versammlungslage, bei der mit Provokationen, Störungen und gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Teilnehmern und Gegendemonstranten zu rechnen“ sei, könne die Einhaltung der Mindestabstände zwischen Personen nicht gewährleistet werden. Man berufe sich dabei auch auf eine entsprechende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Behörden untersagen AfD-Demo gegen Corona-Auflagen

Markus Frohnmaier (AfD) bei einer Veranstaltung. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Der Südwestableger der AfD will gegen die Entscheidung nach eigenen Angaben gerichtlich vorgehen. „Früher hätten CDU-Innenminister in einem solchen Fall für Ordnung gesorgt und auch der Opposition Grundrechte zugestanden“, sagte der AfD-Landesvize Markus Frohnmaier. „Wir werden deshalb einen Eilantrag stellen und unser Recht auf Versammlungsfreiheit gerichtlich durchsetzen!“ Die AfD hatte die Demonstration ursprünglich mit 500 Teilnehmern geplant.

„Was für ein Geschwätz“, teilte der baden-württembergische Innenminister Thomas Strobl (CDU) mit. „Über die Zulässigkeit der Demonstration entscheidet die Stadt Stuttgart in eigener Verantwortung - und gerne auch ein unabhängiges Gericht, jedenfalls nicht der Innenminister.“ Die Polizei schütze selbstverständlich die Grundrechte und auch das Demonstrationsrecht der Bürger, deshalb griffen jedoch auch bestimmte Gesetze und Regeln, etwa die des Infektionsschutzgesetzes und der Corona-Verordnung. „Diese sind von allen - auch von AfD-Funktionären - einzuhalten“, sagte Strobl.