Bei hohen Corona-Zahlen: Beschränkungen für private Feiern

dpa/lsw Stuttgart. In ganz Baden-Württemberg gelten künftig maximal erlaubte Teilnehmerzahlen für private Feiern, sobald bestimmte Grenzwerte bei den Corona-Zahlen überschritten sind. Das Land setzte damit einen Beschluss von Bund und Ländern vom 29. September um. Wie die Landesregierung am Dienstagabend mitteilte, gilt künftig: Wird in einem Landkreis binnen sieben Tagen die Zahl von 35 Corona-Fällen pro 100 000 Einwohner überschritten, muss die zuständige Polizeibehörde in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt oder Gesundheitsamt bei privaten Feiern eine Höchstteilnehmerzahl festlegen.

Für Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen soll sie auf maximal 50 Teilnehmer festgelegt werden, in privaten Räumen werden 25 Teilnehmer empfohlen. Wenn in einem Landkreis die Sieben-Tages-Inzidenz von 50 Fällen pro 100 000 Einwohner überschritten wird, soll die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 in öffentlichen oder angemieteten Räumen beschränkt werden. In privaten Räumen werden dann nicht mehr als zehn Teilnehmer empfohlen. Ausnahmen könnten für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygienekonzepten zugelassen werden.