Bei No-Deal-Brexit: Zeit für Antrag auf Aufenthalt

dpa Berlin.

Die Bundesregierung will den in Deutschland lebenden Briten und ihren Angehörigen im Fall eines No-Deal-Brexits ausreichend Zeit geben, um einen Aufenthaltstitel zu beantragen. Ein Entwurf für eine entsprechende Verordnung von Bundesinnenminister Horst Seehofer sieht deshalb vor, dass sich für sie in den ersten drei Monaten nach einem möglichen ungeregelten EU-Austritt Großbritanniens faktisch erst einmal nichts ändern soll. In dieser Übergangszeit können sie dann bei der Ausländerbehörde an ihrem Wohnort eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.