Beide Anwälte legen nach Krawallnacht-Urteilen Berufung ein

dpa/lsw Stuttgart. Nach den ersten öffentlichen Urteilen gegen Randalierer aus der Stuttgarter Krawallnacht will auch der Anwalt des zweiten Angeklagten gegen die Haftstrafe vorgehen und das Verfahren neu aufrollen. Er habe Berufung eingelegt, sagte der Anwalt am Freitag. Der Richter habe übersehen, dass beim Jugendstrafrecht der Erziehungsgedanke im Vordergrund stehen müsse. „Die momentanen Verhältnisse meines Mandanten sind gut, das Urteil bremst diesen Weg aus“, sagte der Jurist. Deshalb habe er Berufung eingelegt gegen die Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, zu der der 19-Jährige am Dienstag unter anderem wegen besonders schweren Landfriedensbruchs verurteilt worden war.

Beide Anwälte legen nach Krawallnacht-Urteilen Berufung ein

Polizeieinheiten sammeln sich, um gegen Randalierer vorzugehen. Foto: Simon Adomat/dpa/Archivbild

Während der Krawallnacht im Juni soll der junge Mann wie ein weiterer Verurteilter ein Polizeiauto demoliert haben. Der Anwalt des 18-Jährigen, der ebenfalls zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde, hatte bereits angekündigt, gegen das Urteil vorzugehen.

Bei den nächtlichen Auseinandersetzungen im Juni hatten Dutzende vor allem junge Männer in der Stuttgarter Innenstadt randaliert. Es wurden zahlreiche Beamte verletzt und Schaufenster zerstört. Die Vorfälle sorgten weit über Stuttgart hinaus für Schlagzeilen und hitzige Debatten. Bislang wurden rund 100 Tatverdächtige ermittelt, die in der Nacht an den Krawallen beteiligt gewesen sein sollen.