Die im Luftraum über Polen abgeschossenen Drohnen stammen nach Angaben der polnischen Regierung aus Russland. Nun stellt sich die Frage, ob und wie die Nato reagiert.
Polnische Luftwaffe in Alarmbereitschaft.
Von Michael Maier/dpa
Zwischen der Nato und Polen laufen nach dem Eindringen von mehr als einem Dutzend Drohnen in den polnischen Luftraum Gespräche über das weitere Vorgehen. Nato-Generalsekretär Mark Rutte stehe in Kontakt mit der polnischen Führung und berate sich eng mit dem Land, teilte Sprecherin Allison Hart mit. Sie bestätigte, dass bei der Abwehr der Drohnen neben polnischen auch Nato-Luftverteidigungskräfte zum Einsatz kamen. Nach Angaben von Regierungschef Donald Tusk handelte es sich um Drohnen aus Russland.
Der Vorfall wird nach Angaben der Sprecherin auch an diesem Vormittag bei einer ohnehin geplanten Sitzung der ständigen Vertreter der Nato-Staaten in Brüssel thematisiert werden.
Beistandspflicht nach Artikel 4 und 5 des Nato-Vertrags
Theoretisch könnte Polen wegen des Eindringens der Drohnen zum Beispiel ein Verfahren nach Artikel 4 des Nato-Vertrags beantragen. Er sieht Beratungen vor, wenn sich ein Nato-Staat von außen gefährdet sieht. Konkret heißt es darin: „Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.“
Nato-Bündnisfall vorerst nur nach Artikel 4 – schon seit 2022
Der Artikel wurde seit Gründung des Bündnisses 1949 sieben Mal in Anspruch genommen - zuletzt am 24. Februar, dem Tag des russischen Überfalls auf die Ukraine. Beantragt wurde das damals von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Tschechien und der Slowakei.
Dass Polen nach Artikel 5 um militärische Unterstützung der Allianz bittet, gilt vorerst als eher unwahrscheinlich - auch weil dies ein erhebliches Eskalationsrisiko bergen würde.