Beiträge für Versicherungen sinken3.

Der Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird vom kommenden Jahr an zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen. Bisher galt das nur für den allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent. Laut einer Beispielrechnung der Stiftung Warentest bedeutet das für einen Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen von 3000 Euro brutto und einem Zusatzbeitrag von einem Prozent eine Entlastung von 180 Euro im Jahr. Auch Selbstständige mit einem geringen Einkommen dürfen sich auf 2019 freuen. Für sie sinkt der Mindestbeitrag von monatlich 356 Euro auf 160 Euro. Allerdings steigt auch die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von 53 100 auf 54 450 Euro – das hat für Gutverdiener eine Erhöhung der Krankenkassenbeiträge zur Folge, da sich der GKV-Höchstbeitrag in Abhängigkeit von diesem Grenzwert berechnet.