Signa-Prozess

Benko im Manager-Look vor Gericht: „Nicht schuldig“

René Benko war vor wenigen Jahren noch Milliardär. Vorgänge rund um die Pleite seines Signa-Imperiums haben ihn in Untersuchungshaft gebracht. Ein erster Prozesstag endet überraschend.

Benko im Manager-Look vor Gericht: „Nicht schuldig“

 

Von red/dpa

Er wirkt von der Haft gezeichnet. Er ist schmäler. Der Blick aber ist hellwach, sein Outfit aus besseren Zeiten vertraut. René Benko hat inzwischen neun Monate Untersuchungshaft hinter sich. Als er den voll besetzten Schwurgerichtssaal im Landgericht Innsbruck betritt, begleiten ihn acht Beamte der Justizwache, und Dutzende Fotografen und Kameraleute nehmen ihn in den Fokus.

Knapp zwei Jahre nach dem Zusammenbruch seines Signa-Imperiums hat mit dem Prozess in Benkos Heimatstadt die strafrechtliche Aufarbeitung der Vorgänge rund um die Pleite begonnen. 

Der 48-Jährige hat laut Staatsanwaltschaft bei seiner Insolvenz als Einzelunternehmer durch zwei Handlungen seine Gläubiger geschädigt: Er habe in nicht vertretbarer Weise einen Miet- und Betriebskostenvorschuss von 360.000 Euro für ein Anwesen bezahlt und außerdem 300.000 Euro an seine Mutter überwiesen. Den Verdacht nennt man in Österreich „betrügerische Krida“.

Zehn Jahre Haft drohen

Benko – vor wenigen Jahren noch mehrfacher Milliardär und hoch angesehenes Mitglied der High Society – drohen bis zu zehn Jahre Haft. Er verfolgte die Worte der Anklagevertreterin mit Kopfschütteln und verschränkten Armen.

Benkos Verteidiger Norbert Wess ist ein erfahrener, eloquenter Anwalt. Er versuchte in seinem Eröffnungsplädoyer, die Richterin und die Schöffen von einer anderen Version der Geschehnisse zu überzeugen. Der als Workaholic bekannte Investor habe im Herbst 2023 „bis zur körperlichen Selbstaufgabe“ alles getan, um sein vom Untergang bedrohtes Reich aus mehr als 1.130 Gesellschaften zu retten.

Die beiden Punkte der Anklage seien nicht nachvollziehbar, sagt Wess. Die Mietvorauszahlung über vier Jahre für ein Anwesen sei der Versuch gewesen, einen Rückzugsraum für die immer bedrängtere Familie zu schaffen. Sein Punkt: Das Mietrecht sei ein Wert – und nicht als Schädigung der Gläubiger auszulegen.

Erster Prozesstag nach zwei Stunden beendet

Die Standpunkte sind ausgetauscht - und damit ist der erste Prozesstag nach zwei Stunden überraschenderweise schon zu Ende. Für die Befragung von Benko zum Auftakt war viel Zeit vorgesehen. Doch der beschränkt sich auf wenige Antworten bei den Fragen der Richterin zu seiner Person. Aktuell habe er kein Einkommen, über Vermögen und Schulden gebe er keine Auskunft, so Benko.

Benko bekennt sich nicht schuldig

Darüber hinaus bekennt er sich „nicht schuldig“ und wirft der Staatsanwaltschaft „Zynismus“ vor. Was er und sein Anwalt dem Schöffen-Gericht zu sagen hätten, liege ausführlich schriftlich vor, sagt Benko. 

Der Prozess ist auf nur zwei Tage angesetzt. Er könnte der Auftakt einer Prozess-Serie rund um die größte Pleite in der jüngeren Geschichte Österreichs sein. Im Herbst 2023 schlitterte das Immobilien- und Handelskonglomerat aus mehr als 1.130 Gesellschaften nach und nach in die Insolvenz. Steigende Zinsen und eigene Fehler hatten das Signa-Geschäftsmodell untergraben. Benko hatte bereits vor diesem Zeitpunkt versucht, erneut Gelder von Investoren aufzutreiben.

Gläubiger fordern 2,7 Milliarden Euro von Benko

Doch der Abstieg wurde sehr bald zum Aus. Die Forderungen der Gläubiger allein gegen Benko summieren sich auf 2,7 Milliarden Euro, wovon aber nur rund 45 Millionen Euro vom Insolvenzverwalter anerkannt sind. Die Forderungen gegenüber dem Signa-Imperium beziffert der Kreditschutzverband KSV von 1870 auf 27 Milliarden Euro, davon sind neun Milliarden Euro anerkannt. Da die Zahlen die Ansprüche der Signa-Gesellschaften untereinander umfassen, sagen sie nichts über den - aktuell nicht bezifferbaren - wirtschaftlichen Schaden für externe Auftragnehmer und Investoren.

Am Mittwoch ist die Befragung von Zeugen vorgesehen. Wenn es keine Beweisanträge gibt, könnte wie vorgesehen ein Urteil fallen. Für Benko ging es nach dem ersten kurzen Prozesstag wieder zurück - ins Gefängnis.