Beratungsstellen: Ausnahmen von Maskenpflicht ernster nehmen

dpa/lsw Mannheim. Die Beratungsstellen gegen Diskriminierung im Südwesten rufen zu mehr Verständnis für Menschen auf, die aus medizinischen oder sonstigen zwingenden Gründen keine Corona-Schutzmaske tragen können. In vielen Geschäften, Arztpraxen oder im Nahverkehr werde ihnen derzeit trotz ärztlicher Attests der Zutritt verweigert, kritisierte der Verbund am Freitag in Mannheim. Die Betroffenen würden von Mitarbeitern oder Kunden beleidigt und bloßgestellt, obwohl die Corona-Verordnung des Landes Ausnahmefälle vorsehe.

Beratungsstellen: Ausnahmen von Maskenpflicht ernster nehmen

Einweghandschuhe und eine Atemschutzmaske auf einem Tisch. Foto: Christian Beutler/KEYSTONE/dpa/Archivbild

So sind etwa Asthmakranke, Behinderte und Begleitpersonen von Gehörlosen, die auf das Lippenlesen angewiesen sind, von der Maskenpflicht befreit. Diese Menschen müssten ungehindert am öffentlichen Leben teilhaben können, verlangen die Beratungsstellen. Laden- und Lokalinhaber, Ärzte, Busfahrer und alle am öffentlichen Leben Beteiligte müssten Mitarbeiter und Kunden über die Ausnahmeregelungen informieren und auf Aushängen klarstellen, welche Gruppen von der Maskenpflicht entbunden sind.