Berichte müssen nirgends vorgelegt werden

So arbeitet die Redaktion (20): Dürfen die Leute, über die die Zeitung schreibt, die Texte vorher lesen?

Berichte müssen nirgends vorgelegt werden

Von Armin Fechter



BACKNANG. Das im Grundgesetz garantierte Recht der Pressefreiheit stellt ein hohes Gut dar: Es ist eine wesentliche Grundlage einer demokratischen Gesellschaft. Wo dieses Recht nicht gewahrt ist, bleibt die Demokratie auf der Strecke, und dort ist es auch mit anderen Freiheitsrechten nicht weit her.

Das Recht der Pressefreiheit schließt mit ein, dass es keine Kontrolle oder Zensur gibt. Berichte müssen vor dem Erscheinen nirgends vorgelegt werden: bei keiner Behörde, bei keiner „Obrigkeit“, bei keinem Oberbürgermeister oder Landrat und bei keinen anderen Vertretern der Staatsgewalt. Die Presse ist unabhängig, ihre Aufgabe besteht in der Kontrolle von Regierungen und staatlichen Organen, sie gilt daher auch als die vierte Gewalt im Staat – neben Legislative, Exekutive und Judikative.

Das gilt auch für die unterste Ebene im Staatsaufbau, die Kommunen, mit denen es Lokalredaktionen wie die der Backnanger Kreiszeitung und der Murrhardter Zeitung zu tun haben: Auch da hat die Presse Wächterfunktion, und es gilt, dass Texte grundsätzlich niemandem vorgelegt werden und Außenstehende sie nicht vor dem Erscheinen lesen dürfen.

Im redaktionellen Teil der Zeitung gibt es nur eine Ausnahme von dieser Regel. Sie betrifft Interviews – Gespräche also, die ganz klassisch in Frage-und-Antwort-Form erscheinen. Weil der Redakteur das gesprochene Wort, das mitunter Fehler oder Wiederholungen enthält, in Schriftform bringen und dabei oftmals kürzen, umstellen oder zusammenfassen muss, erhält der Interviewpartner die endgültige Fassung nochmals zur Autorisierung. Nach erfolgter Freigabe kann das Interview in Druck gehen.

Darüber hinaus kann eine Rückversicherung für die Redaktion auch nützlich sein, um bei heiklen Themen sicherzustellen, dass die Berichterstattung wahrheitsgemäß erfolgt und die journalistische Sorgfaltspflicht erfüllt ist. Denkbar ist dann beispielsweise, wörtliche Zitate vor der Veröffentlichung nochmals abzuklären und bestätigen zu lassen.

In manchen Bereichen, beispielsweise im Profifußball, ist es sogar gängige Praxis geworden, dass wörtliche Zitate vorgelegt werden. So lässt sich das Management von Fußballspielern in aller Regel vorab zeigen, mit welchen Aussagen sein Schützling in der Zeitung erscheint. Eine ähnliche Praxis wird mitunter von hochrangigen Politikern geübt, beispielsweise nach Informationsgesprächen, die in kleiner Runde stattfinden.

Hilfreich kann es für die Redaktion auch sein, Texte über komplizierte technische Zusammenhänge, die im Zeitungsbericht in leicht verständlicher Form wiedergegeben werden sollen, noch einmal vom Experten auf die Richtigkeit prüfen zu lassen. Schließlich sind Redakteure – so gut ihre Allgemeinbildung sein mag – keine Wissenschaftler, die in jeder Disziplin bewandert wären.

Ganz andere Regeln gelten bei Sonderveröffentlichungen, die zu einem Geschäftsjubiläum, einer Neu- oder Wiedereröffnung oder ähnlichen Anlässen in Verbindung mit Anzeigen erscheinen. Da solche Seiten in Zusammenarbeit mit den betreffenden Firmen außerhalb des redaktionellen Teils gestaltet werden, bekommen die Auftraggeber entsprechend vor der Veröffentlichung Einblick.