Nach Staatshilfen

Berlin hält Boni-Pläne der Lufthansa für rechtswidrig

Die Vorstände der Fluggesellschaft sollen für das Krisenjahr 2021 nachträglich Millionen-Boni erhalten. Damals profitierte das Unternehmen noch von Staatshilfen.

Berlin hält Boni-Pläne der Lufthansa für rechtswidrig

Mit der Lufthansa seien bezüglich ihrer Pläne für Bonuszahlungen nun „interessante rechtliche Fragen zu klären“, meinte Regierungssprecher Steffen Hebestreit am Mittwoch.

Von dpa, bsa

Die Bundesregierung lehnt Pläne der Lufthansa zur Auszahlung von Vorstandsboni ab, die auch für das Krisenjahr 2021 angerechnet werden sollen. Regierungssprecher Steffen Hebestreit wies am Mittwoch darauf hin, dass ein Verzicht auf Bonuszahlungen zu den Auflagen zählte, die Lufthansa bei Gewährung der Staatshilfen im Coronajahr 2020 gemacht wurden. Die Fluggesellschaft selbst betonte, dass die umstrittenen Zahlungen erst in einigen Jahren fließen sollen.

„Die aktuell öffentlich in der Diskussion stehende Vergütung für den Vorstand wird abhängig von verschiedenen Faktoren frühestens ab dem Jahr 2025 zur Auszahlung kommen“, sagte ein Unternehmenssprecher der Nachrichtenagentur dpa. Lufthansa hatte Ende 2021 Milliarden an Staatshilfen zurückgezahlt, im September dieses Jahres verkaufte der Bund außerdem die in der Krise erworbenen Lufthansa-Aktien – mit über 700 Millionen Euro Gewinn.

Die Zahlungen sind auch im Aufsichtsrat umstritten

Laut einem Bericht des „Handelsblatts“ beschloss der Lufthansa-Aufsichtsrat jetzt ein Bonusprogramm, das die Jahre 2021 bis 2024 umfasst. Für 2021 und 2022 sollten demnach Boni von rund fünf Millionen Euro pro Kopf angerechnet werden, fließen solle das Geld allerdings erst 2025. Einige Vertreter der Arbeitnehmerseite hätten gegen das Vergütungssystem gestimmt, weil sie darin einen Verstoß gegen das Verbot von Boni bei Bezug von Staatshilfen sahen.

So sieht es offenbar auch die Bundesregierung. Nach ihrem Verständnis würde „das Ansammeln von Bonuszahlungen in Verbindung mit einer späteren Auszahlung nach Beendigung der Stabilisierungsmaßnahmen (...) gegen die getroffenen Vereinbarungen verstoßen“, sagte Regierungssprecher Hebestreit. Man werde das mit der Lufthansa besprechen. Dabei seien „interessante rechtliche Fragen zu klären“.

Verpflichtungserklärung wird unterschiedlich ausgelegt

Vor der Auszahlung der Staatshilfen durch den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) des Bundes hatten die Lufthansa-Vorstände 2020 eine Verpflichtungserklärung unterzeichnet, die auf der Website des Unternehmens abrufbar ist.

Darin heißt es: „Ab dem Tag des ersten Mittelzuflusses bis zur Stabilisierungsbeendigung dürfen den Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft (...) Boni, andere variable oder vergleichbare Vergütungsbestandteile nicht gewährt werden.“ Der Aufsichtsrat hat laut „Handelsblatt“ ein Rechtsgutachten erstellen lassen, wonach der geplante Langfristbonus zulässig ist.

Gewerkschaften fordern Sonderzahlungen für alle Mitarbeiter

Arbeitnehmervertreter forderten unterdessen Prämien auch für normale Lufthansa-Mitarbeiter. Die Berichte, wonach die Vorstände auch für das Krisenjahr 2021 nachträglich Millionen-Boni erhalten sollten, habe man „mit Erstaunen zur Kenntnis genommen“, erklärten die Flugbegleiter-Gewerkschaft Ufo und die Piloten-Gewerkschaft Cockpit am Mittwoch in einer gemeinsamen Mitteilung.

„Als schnelle Hilfe und als Zeichen der Anerkennung, dass das Meistern dieser Krise eine Mannschaftsleistung war (... ) sollte der Vorstand der Lufthansa nun auch Bonus- oder Sonderzahlungen für die Mitarbeitenden leisten“, forderte der Ufo-Vorsitzende Daniel Kassa Mbuambi. „Hierzu hat der Staat bereits Möglichkeiten mit einer steuerfreien Inflationsprämie bis zu 3000 Euro geschaffen.“ Die Bundesregierung hat wegen des Anstiegs der Lebenshaltungskosten bestimmt, dass Arbeitgeber bei Sonderzahlungen an ihre Beschäftigten auf Beträge bis 3000 Euro keine Steuern und Sozialleistungen entrichten müssen. Diese Regelung gilt bis Ende 2024.

Für die Vereinigung Cockpit erklärte deren Präsident Stefan Herth, die Anerkennung für die Überwindung der Krise dürfe „nicht unterhalb der Chefetage aufhören“.