Bescheinigungen für Berufspendler online abrufbar

dpa/lsw Stuttgart. Berufspendler können nun mit einem online verfügbaren Berechtigungsschein aus Frankreich und der Schweiz nach Deutschland einreisen. Ein Vordruck für eine entsprechende Bescheinigung zur Einreise sei nun im Netz verfügbar, teilte das Innenministerium am Dienstag mit. Arbeitgeber müssen sie ausfüllen und unterschreiben und der zuständigen Gemeinde, in der der Arbeitnehmer wohnt oder das Unternehmen sitzt, vorlegen. Die Gemeinde bestätigt das Dokument, damit es der Arbeitnehmer an der Grenze der Bundespolizei vorzeigen kann. Am Montag noch wurden die Berufspendler von der Bundespolizei auf Plausibilität befragt.

Bescheinigungen für Berufspendler online abrufbar

Thomas Strobl, Innenminister von Baden-Württemberg, nimmt an einer Pressekonferenz teil. Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Unabhängig von der Regelung gilt für Berufspendler aber weiterhin die Empfehlung der Landesregierung, möglichst der Arbeitsstätte in Deutschland fernzubleiben. Sollte dies nicht möglich sein, weil etwa die Arbeitskraft zur Bewältigung der Coronavirus-Krise unverzichtbar ist, soll der Grenzübertritt durch die Bescheinigung weiter möglich sein, teilte Innenminister Thomas Strobl (CDU) mit.