Beschluss der Stadträte ist rechtswidrig

Oberbürgermeister Michael Scharmann will die Entscheidung zur Redezeitverkürzung für Weinstädter Räte aufheben

Der Beschluss des Weinstädter Gemeinderats zur Redezeitverkürzung vom 27. Juni ist rechtswidrig. Das hat das Regierungspräsidium der Stadt mitgeteilt. Deshalb muss Oberbürgermeister Michael Scharmann erklären, wie er sichverhält. Die Verwaltung wird dem Gemeinderat vorschlagen, das Thema auf den Herbst zu vertagen.

Beschluss der Stadträte ist rechtswidrig

Weinstädter OB Michael Scharmann will den Beschluss des Gemeinderats zur Redezeitverkürzung in den Herbst verschieben. Foto: B. Büttner

Von Bernd Klopfer

WEINSTADT. Mit 14 zu zehn Stimmen hatte der Weinstädter Gemeinderat am 27. Juni entschieden, die Redezeit für alle Stadträte auf drei Minuten pro Tagesordnungspunkt zu beschränken. Da alles vor Einsetzung des im Mai gewählten Gemeinderats noch vom alten Gremium beschlossen wurde, hat das Regierungspräsidium Stuttgart auf Bitten der Stadtverwaltung geprüft, ob der Beschluss rechtswidrig ist. Mittlerweile ist klar, dass dies der Fall ist. Die Behörde teilte dann mit, dass Oberbürgermeister Michael Scharmann die Möglichkeit hat, die Entscheidung des Gemeinderats aufzuheben.

Lisa Schlager von der Pressestelle begründet dies mit Paragraf 30 Absatz zwei der Gemeindeordnung: Nach der Wahl führt der bisherige Gemeinderat bis zum Zusammentreten des neu gebildeten Gemeinderats die Geschäfte weiter – aber wesentliche Entscheidungen, die aufgeschoben werden können, bleiben dann dem neu gebildeten Gemeinderat vorbehalten.

Entscheidung der neuen Stadträte

„Nach Auffassung des Regierungspräsidiums Stuttgart handelt es sich bei der Beschlussfassung über eine Begrenzung der Redezeit für Gemeinderäte um eine wesentliche Entscheidung in diesem Sinne, da sie mit wesentlichen Einschränkungen für die Gemeinderäte verbunden ist.“ Zudem, heißt es in der Stellungnahme der Behörde weiter, hätte die Entscheidung bis zum Zusammentreten des neuen Gemeinderats aufgeschoben werden können.

„Oberbürgermeister Scharmann hat daher die Möglichkeit, Widerspruch gegen den am 27. Juni 2019 getroffenen Gemeinderatsbeschluss einzulegen.“ Zeit dafür hatte Michael Scharmann bis 4. Juli. Schließlich muss er binnen einer Woche nach Beschlussfassung widersprechen, geregelt ist dies in Paragraf 43 der Gemeindeordnung. Darin heißt es: „Der Bürgermeister muss Beschlüssen des Gemeinderats widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie gesetzwidrig sind; er kann widersprechen, wenn er der Auffassung ist, dass sie für die Gemeinde nachteilig sind.“ Legt er Widerspruch ein, müsste Scharmann unter Angabe der Gründe eine Sitzung einberufen, in der erneut über die Angelegenheit zu beschließen ist – und diese hat spätestens drei Wochen nach der ersten Sitzung stattzufinden.

Das heißt: In der Sitzung am Donnerstag, 18. Juli, müsste sich der Gemeinderat erneut mit dem Thema Redezeitverkürzung befassen. Problem: Der neue Gemeinderat wird erst am Freitag, 19. Juli, ins Amt eingesetzt. Am 18. Juli würde also noch der alte Gemeinderat entscheiden – und genau das soll er ja nicht tun. Die Stadt muss dafür aktuell noch eine rechtssichere Lösung finden. Klar ist laut dem Weinstädter Pressesprecher Holger Niederberger indes schon, wie sich das Stadtoberhaupt grundsätzlich entscheiden will: OB Scharmann wird dem Beschluss innerhalb der gesetzlichen Frist von einer Woche widersprechen. Der Widerspruch ging den Mitgliedern des Gemeinderats am Dienstag per E-Mail zu.

Das Thema Redezeitverkürzung wird in der nächsten Sitzung des Weinstädter Gemeinderats am Donnerstag, 18. Juli, wieder auf der Tagesordnung stehen. Das teilt die Stadt mit. Dabei wird die Verwaltung dem Gemeinderat vorschlagen, seinen Beschluss vom 27. Juni aufzuheben und das Thema auf den Herbst zu vertagen.