Teil-Lockdown für Ungeimpfte rückt näher

Von Von Henning Otte, dpa

dpa/lsw Stuttgart. Fast alle Covid-Patienten auf den Intensivstationen sind nicht geimpft, und die Zahlen steigen. Das Land sieht sich schon in einer vierten Corona-Welle. Spätestens nach den Ferien will die Regierung kräftig auf die Bremse treten.

Teil-Lockdown für Ungeimpfte rückt näher

Eine FFP2-Maske liegt auf einem Tisch. Foto: Daniel Karmann/dpa/Symbolbild

Ein teilweiser Lockdown für Ungeimpfte in Baden-Württemberg rückt näher. Die grün-schwarze Regierung sieht das Land mitten in der vierten Corona-Welle und will spätestens nach den Sommerferien am 13. September Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Menschen möglich machen - etwa, dass sich nur noch zwei Haushalte treffen dürfen. Ministerpräsident Winfried Kretschmann hält das für unausweichlich. „Die Nicht-Geimpften sind jetzt natürlich die Träger der Pandemie“, sagte der Grüne der Deutschen Presse-Agentur. Wenn es bei den Ungeimpften zu hohe Inzidenzen gebe, wirke sich das auf die Krankenhausbelegung aus. Und dann müsse die Politik handeln. „Das hat nichts mit Strafe oder irgendwas durch die Hintertür zu tun, sondern es ist die Erfordernis, die Pandemie im Griff zu behalten. Andere Motive stehen überhaupt nicht dahinter“, sagte Kretschmann.

Land will neues Infektionsschutzgesetz abwarten

Nach aktuellen Planungen will die Landesregierung doch erst abwarten, dass das geänderte Infektionsschutzgesetz Bundestag und Bundesrat passiert. Darum soll die geplante neue Corona-Verordnung im Südwesten voraussichtlich Ende kommender Woche verkündet und am 13. September in Kraft treten, sagte eine Sprecherin des Staatsministeriums am Freitag in Stuttgart. Dann fängt in Baden-Württemberg auch die Schule wieder an. Zunächst war überlegt worden, schon kommende Woche neue Regeln zu erlassen. Allerdings werde die Verordnung in den nächsten Tagen abgestimmt, um sie in der Schublade zu haben, wenn wegen stark steigender Zahlen ein früheres Handeln nötig wäre, sagte die Sprecherin.

Inzidenz nicht mehr entscheidender Faktor

Wesentlicher Maßstab für zu ergreifende Maßnahmen soll nach dem Bundesgesetz insbesondere die Zahl aufgenommener Corona-Patienten in den Kliniken je 100.000 Einwohner in sieben Tagen sein. Es sollen aber auch andere Indikatoren berücksichtigt werden, etwa die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen, die verfügbaren Intensivkapazitäten und die Zahl der Geimpften. Die Länder sollen dann selbst Schwellenwerte festsetzen. Bisher sind im Bundesgesetz einheitliche Werte genannt, ab welcher Inzidenz die Länder oder Behörden vor Ort einschreiten sollen: ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen zum Beispiel mit „umfassenden Schutzmaßnahmen“.

Aber die Corona-Zahlen könnten aus dem Ruder laufen

Zuletzt hatte es aus dem Landesgesundheitsministerium geheißen, bei 200 bis 250 belegten Intensivbetten wolle das Land erste Gegenmaßnahmen ergreifen. Die Experten im Landesgesundheitsamt gehen davon aus, dass Mitte kommender Woche die 200 schon überschritten ist. Nach der Prognose ist absehbar, dass die Zahl der Intensivpatienten mit Covid-19 zu Schulbeginn am 13. September den Grenzwert 300 erreichen wird - wenn viele Urlauber aus dem Ausland wieder da sind. Dann könnte das Land die 2G-Regel einführen. Das würde bedeuten, dass nur noch Geimpfte oder Genesene etwa Restaurants besuchen dürften. Im Moment gilt die 3G-Regel. Danach stehen bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens neben den Geimpften und Genesenen auch den negativ Getesteten offen.

Wie das Landesgesundheitsministerium mitteilte, werden zurzeit fast doppelt so viele Corona-Patienten wegen eines schweren Verlaufs in den Krankenhäusern behandelt als noch in der vergangenen Woche. Es sind zurzeit über 500. Die Zahl der Intensivpatienten mit Covid-19 liegt bei 131. Die meisten Intensivpatienten seien zwischen 35 und 59 Jahre alt, 95 Prozent von ihnen seien nicht geimpft.

Lehrkräfte und Altenpflegerinnen sollen Impf-Auskunft geben

Auch in Baden-Württemberg sollen Arbeitgeber künftig von Beschäftigten in Kitas, Schulen und Pflegeheimen Auskunft über eine Corona-Impfung verlangen können. Das Gesundheitsministerium hatte den Bund vergangene Woche dazu aufgefordert, nun haben sich Union und SPD im Grundsatz darauf verständigt, das zu ermöglichen. Eine Ausweitung auf die Privatwirtschaft soll es aber nicht geben.

Kretschmann: „Der Druck kommt vom Virus, nicht von uns“

Kretschmann wies den Vorwurf zurück, man übe zu viel Druck auf Ungeimpfte aus. „Der Druck kommt vom Virus, nicht von uns.“ Die Politik müsse Vorsorge treffen, weil man nicht genau wisse, wie sich die Zahlen entwickelten. „Das Virus ist der Übeltäter, nicht wir“, argumentierte er. „Es werden die angesteckt, die nicht geimpft sind.“ Die Gefahr, dass Geimpfte erneut erkrankten, sei gering. „Die wenigen Impfdurchbrüche sind pandemisch nicht von großem Belang statistisch gesehen.“

Der Regierungschef warb dafür, auch Kinder und Jugendliche über zwölf Jahren impfen zu lassen. Er verwies auf die Ständige Impfkommission. „Nachdem die Stiko das auch bestätigt hat, kann man das auch guten Gewissens empfehlen.“ Davon hänge auch ab, wie das neue Schuljahr ablaufe. Es sei auch dort extrem wichtig, sich impfen zu lassen. „Sonst haben wir viele Leute in Quarantäne, und das wirkt sich wieder nachteilig für Öffnungen aus, weil das Personal fehlt.“

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