Beschwerde gegen Corona-Versammlungs-Verbot abgewiesen

dpa/lsw Mannheim. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat eine Beschwerde gegen ein Versammlungsverbot während der Corona-Pandemie zurückgewiesen. Wie das Gericht am Mittwoch mitteilte, hatte der Antragssteller zwei Versammlungen in Stuttgart organisieren wollen. Die Stadt hatte jedoch mit Verweis auf die Corona-Verordnung der Landesregierung die Veranstaltungen für nicht zulässig erklärt und erteilte keine Ausnahmegenehmigung. Die dagegen gerichtete Beschwerde wies der 1. Senat des VGH nun zurück.

Beschwerde gegen Corona-Versammlungs-Verbot abgewiesen

Ein hölzerner Hammer liegt auf der Richterbank in einem Verhandlungssaal. Foto: Uli Deck/dpa/Symbolbild

Die Richter begründeten die Entscheidung unter anderem damit, dass es nicht unverhältnismäßig gewesen sei, die Ausnahmegenehmigung zu verweigern. Zwar sei der Eingriff in das Grundrecht des Antragstellers auf Versammlungsfreiheit außerordentlich schwerwiegend. Die Stadt Stuttgart verfolge in der gegenwärtigen Pandemie mit dem Schutz von Leib und Leben einer Vielzahl von Menschen aber ebenfalls wichtige Ziele. Dies vor allem, weil es noch keine Impfstoffe oder sicher wirkende Medikamente gegen Covid-19 gebe.