Betreute Menschen bekommen Wahlrecht zur Europawahl

dpa Karlsruhe.

Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung bekommen das Wahlrecht bereits zur Europawahl am 26. Mai. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Das Wahlrecht kommt damit deutlich früher, als die Bundestagsmehrheit ursprünglich vorgesehen hatte. Betroffen sind Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden müssen, etwa wegen geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung. Sie müssen aber für die Teilnahme an der Europawahl einen gesonderten Antrag stellen.