Betreute Menschen sollen dauerhaft im Land wählen dürfen

dpa/lsw Stuttgart. Das Wahlrecht für betreute Menschen wird dauerhaft in baden-württembergischen Landesgesetzen verankert. Das grün-schwarze Kabinett gab am Dienstag einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Wahlrechts zur Anhörung durch die betroffenen Gruppen frei. „Menschen mit Behinderung, die unter Vollbetreuung stehen, dürfen aufgrund einer 2019 verabschiedeten gesetzlichen Übergangsregelung bei der Landtagswahl im kommenden Jahr sowie bei den Bürgermeisterwahlen sowieso bis 24. Oktober 2021 wählen“, sagte Innenminister Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart. „Nun schaffen wir - wie versprochen - eine dauerhafte Regelung.“

Betreute Menschen sollen dauerhaft im Land wählen dürfen

Abgeordnete sitzen bei einer Plenarsitzung im Landtag von Baden-Württemberg mit Abstand zueinander. Foto: Marijan Murat/dpa/Archivbild

Im Januar 2019 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der pauschale Ausschluss behinderter Menschen mit einer gerichtlich bestellten Betreuung nicht rechtens ist. Für die Kommunalwahlen im Mai 2019 behalf sich die Landesregierung mit einer Übergangslösung. Die gilt laut Innenministerium zwar noch bis Oktober 2021, betreute Menschen können daher auch an der Landtagswahl im März 2021 teilnehmen. Ihr Wahlrecht soll aber fest und dauerhaft in den Landesgesetzen verankert werden.

Die Initiative hatten eigenen Angaben zufolge die Oppositionsfraktionen von SPD und FDP mit einem eigenen Gesetzentwurf ergriffen. „Ich denke, die grün-schwarze Koalition ist erst aufgewacht, als wir den Gesetzentwurf eingebracht haben und will sich mit ihrer Tatenlosigkeit nicht weiter blamieren“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Sabine Wölfle.