Bewährungsstrafe für Dieb von kirchlichen Kunstobjekten

dpa/lsw Offenburg. Ein 49-Jähriger ist wegen des Diebstahls diverser wertvoller Kunstobjekte aus baden-württembergischen Museen und Kirchen zu einem Jahr und sieben Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung verurteilt worden. Die Bewährung beträgt zwei Jahre, teilte das Amtsgericht Gengenbach am Montag mit. Der Franzose hatte die Taten eingeräumt und Reue gezeigt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten beantragt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die Verteidigung hatte auf acht Monate, ebenfalls auf Bewährung, plädiert.

Bewährungsstrafe für Dieb von kirchlichen Kunstobjekten

Eine goldfarbene Justitia-Figur. Foto: Britta Pedersen/zb/dpa

Das Diebesgut - darunter Figuren des Apostels Johannes, ein versilberter Kelch, ein sogenannter Schwörstab und ein Holzrelief - hat nach Gerichtsangaben einen Gesamtwert von rund 200 000 Euro. Der Beschuldigte entwendete die Gegenstände zwischen 2016 und 2018, immer während der Öffnungszeiten der Häuser, wie er selbst zugab. Seine Beute brachte er nach eigenen Angaben schließlich in seine Wohnung im Elsass, wo er sie für sich selbst ausstellte.

Im Februar 2019 durchsuchten deutsche und französische Ermittler die Wohnung und stellten das Diebesgut sicher. Der laut Gericht mehrfach einschlägig vorbestrafte Mann stellte sich in dem Verfahren als Kunstkenner dar, der Alter und Wert von Kunstobjekten „in zwei Sekunden“ erkennen könne. Um Geld sei es ihm aber nie gegangen, betonte er. Er habe die Objekte nicht verkaufen wollen. „Ich liebe die Kunst, ich liebe Schlösser und die Architektur, ich liebe Kirchen.“

© dpa-infocom, dpa:210426-99-362475/2