BGH bestätigt Höchststrafe für syrischen Kriegsverbrecher

dpa Karlsruhe.

Wegen Kriegsverbrechen in Syrien ist ein früherer Milizenführer rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Die obersten Strafrichter des Bundesgerichtshofs verwarfen die Revision des Mannes. Damit ist so gut wie ausgeschlossen, dass er vorzeitig nach 15 Jahren freikommt. Die Düsseldorfer Richter waren überzeugt, dass der bei Urteilsverkündung 43-Jährige für Entführungen, Folter und einen Mord verantwortlich war. Er habe in der Stadt Aleppo als Anführer einer Miliz eine grausame Schreckensherrschaft ausgeübt. Später hatte der Mann in Deutschland als Flüchtling Asyl beantragt.