BGH betont Erste-Hilfe-Pflicht für Lehrer

dpa Karlsruhe.

Der Bundesgerichtshof betont die Erste-Hilfe-Pflicht für Lehrer im Sportunterricht. Sportlehrern hätten die Pflicht, zumutbare Erste-Hilfe-Maßnahmen rechtzeitig durchzuführen. Der BGH hob in Karlsruhe ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt auf und wies es zur Neuverhandlung zurück. Der BGH urteilte über einen sechs Jahre zurückliegenden Fall aus Wiesbaden. Ein Schüler war im Schulsport zusammengebrochen und erlitt irreversible Hirnschäden. Der inzwischen 24-Jährige hatte das Land Hessen wegen unzureichender Erste-Hilfe-Maßnahmen verklagt.