BGH geht eher nicht von Rechtsmissbrauch bei Umwelthilfe aus

dpa Karlsruhe.

Die Deutsche Umwelthilfe kann voraussichtlich weiterhin Unternehmen bei Verstößen gegen den Verbraucherschutz abmahnen und verklagen. Die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs sehen nach ersten Beratungen keinen Anlass, die Klagebefugnis der Umwelthilfe infrage zu stellen. Ein Autohaus, das erfolgreich von der Umwelthilfe verklagt wurde, hat die Frage vor den BGH gebracht. Es wirft der DUH unter anderem vor, mit ihren Abmahnungen und Gerichtsverfahren hauptsächlich Geld für andere Zwecke machen zu wollen.