BGH: Geldabheben am Schalter darf extra kosten

dpa Karlsruhe.

Banken und Sparkassen dürfen fürs Abheben und Einzahlen am Schalter grundsätzlich eine Extra-Gebühr kassieren. Diese darf aber nur so hoch sein wie die tatsächlich entstandenen Kosten. Das haben die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe entschieden. Für Bankkunden ist das zunächst eine Verschlechterung: Früher hatte der BGH die Linie vertreten, dass eine Gebühr nur zulässig ist, wenn fünf Transaktionen im Monat kostenlos möglich sind. 2009 hat sich allerdings die Rechtslage geändert.