BGH bestätigt Mord-Urteil für Berliner Raser

Von Von Sönke Möhl und Anja Semmelroch, dpa

dpa Karlsruhe. Das Mord-Urteil gegen zwei Autoraser in Berlin hat vor dem BGH teilweise Bestand. Die lebenslange Freiheitsstrafe gegen den eigentlichen Unfallverursacher ist rechtskräftig. Der Fall des jüngeren Angeklagten muss aber erneut verhandelt werden.

BGH bestätigt Mord-Urteil für Berliner Raser

Fahrzeugteile liegen im Februar 2016 nach dem illegalen Autorennen in der Tauentzienstraße in Berlin. Foto: Britta Pedersen/dpa-Zentralbild/dpa

Die lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes für einen der beiden Berliner Autoraser ist rechtskräftig.

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Donnerstag den Schuldspruch des Berliner Landgerichts gegen einen zum Tatzeitpunkt 26 Jahre alten Mann. Der Fall des zweiten - zwei Jahre jüngeren - Angeklagten muss dagegen neu verhandelt werden.

Die Männer hatten sich am 1. Februar 2016 über eine Strecke von etwa 1,5 Kilometern in der Berliner Innenstadt ein Autorennen mit hohen Geschwindigkeiten geliefert. Sie rasten den Kurfürstendamm entlang auf eine Kreuzung zu. Die roten Ampeln ignorierten sie. Der Ältere rammte auf der Kreuzung mit 160 bis 170 Kilometern pro Stunde ein Auto, das aus einer Seitenstraße kam. Der 69 Jahre alte Fahrer in dem Jeep, der durch den seitlichen Aufprall 25 Meter durch die Luft geschleudert wurde, hatte keine Überlebenschance, er starb noch am Unfallort. Die Wagen der Raser landeten in einem Hochbeet. Im Auto des Jüngeren saß eine Beifahrerin und wurde verletzt.

Im Fall des Haupttäters habe das Landgericht rechtsfehlerfrei aus der außergewöhnlichen Gefährlichkeit des Fahrverhaltens auf bedingten Vorsatz geschlossen, sagte die Vorsitzende Richterin des 4. Strafsenats, Beate Sost-Scheible, in der Urteilsbegründung. „Auch die Bewertung der Tat als Mord ist im Ergebnis nicht zu beanstanden.“ Das Landgericht habe die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe fehlerfrei bejaht. Fehler bei der Beweiswürdigung zum Mordmerkmal der Tötung mit gemeingefährlichen Mitteln wirkten sich nicht auf die Strafe aus.

Der 4. Strafsenat hob das Urteil gegen den mitangeklagten Mann auf, dessen Wagen nicht mit dem Auto des Unfallopfers kollidiert war. Die Mittäterschaft des Angeklagten sei nicht belegt. „Mittäterschaft setzt einen gemeinsamen Tatentschluss voraus“, sagte Sost-Scheible. Den habe das Landgericht aber nicht tragfähig begründet. Es gehe um Vorgänge, die sich in den Köpfen der Täter abspielen. Darin habe ein Tatrichter keinen Einblick. Sost-Scheible sprach von einer „außerordentlich schwierigen Aufgabe“ für Gerichte, solche Fälle zu entscheiden. „Wir haben es nicht mit einem klassischen Tötungsdelikt zu tun.“

Der Fall des zum Tatzeitpunkt 24 Jahre alten Mannes muss jetzt vor einer anderen Strafkammer des Landgerichts erneut verhandelt werden. Der Haftbefehl gegen den Mann wurde nicht aufgehoben.

Die BGH-Richter beschäftigten sich bereits zum zweiten Mal mit dem Fall. Im Februar 2017 hatte das Berliner Landgericht beide Männer als Mörder verurteilt. Es war das erste Mordurteil gegen Autoraser in Deutschland. Der BGH hob es ein Jahr später wegen Rechtsfehlern auf, der Prozess begann von vorn. Das Berliner Landgericht verhängte im März 2019 wieder lebenslange Haft wegen Mordes.

Bereits in der BGH-Verhandlung im April waren vor allem bei dem jüngeren Angeklagten Bedenken deutlich geworden. Neben dem Verteidiger hatte auch die Bundesanwaltschaft beantragt, das Mord-Urteil aufzuheben.

Der Sohn des Unfallopfers, Maximilian Warshitsky, nahm das Urteil mit gemischten Gefühlen auf. Er habe gehofft und erwartet, dass beide Urteile Bestand hätten, sagte er der dpa. Dabei gehe es ihm nicht um Rachegefühle. Er hoffe auf eine abschreckende Wirkung.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) sehen eine wichtige Botschaft. „Das Urteil ist ein eindeutiges Signal an alle Raser. Ihnen wird klargemacht, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe drohen kann, wenn sie bei illegalen Autorennen Menschen töten“, teilte der DPolG-Vorsitzende Rainer Wendt mit. Der Rechtsstaat zeige mit dem BGH-Urteil, dass er entschlossen sei, diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Aus Sicht des stellvertretenden GdP-Vorsitzenden Michael Mertens wird das Urteil der Schwere der Tatbegehung gerecht. Auch der Autoclub ACE begrüßte das Urteil und forderte gleichzeitig weitere Maßnahmen, um die allgemeine Verkehrssicherheit zu verbessern.

Verurteilungen wegen Mordes nach Autoraser-Unfällen sind bislang selten. Nach der Rechtssprechung des BGH kommt es dabei auf die Umstände des Einzelfalls an. So wurde in Hamburg ein Mann wegen Mordes verurteilt, der einen Taxi-Passagiert totgerast hatte. Der Täter war auf der Flucht vor der Polizei mit bis zu 155 Kilometern pro Stunde absichtlich auf die Gegenfahrbahn gefahren. Das Landgericht nahm an, dass ihm das Leben Anderer und sein eigenes Leben gleichgültig waren.