BGH: Kein Schadenersatz für künstlich hinausgezögerten Tod

dpa Karlsruhe.

Ärzte haften grundsätzlich nicht mit Geld, wenn sie einen Patienten länger als medizinisch sinnvoll am Leben erhalten und damit sein Leiden verlängern. Es verbiete sich generell, ein Weiterleben als Schaden anzusehen, entschieden die obersten Zivilrichter des Bundesgerichtshofs. Eine Klage auf Schmerzensgeld im Namen eines 2011 gestorbenen Demenzkranken wiesen sie deshalb ab. Den Prozess führte der Sohn des Mannes. Er hält es für einen Behandlungsfehler, dass sein Vater ohne Aussicht auf Besserung jahrelang weiter per Magensonde ernährt wurde.