BGH: Keine Gebühr für Umschuldung von Immobilienkrediten

dpa Karlsruhe.

Bankkunden müssen keine Gebühr für die Umschuldung von Immobilienkrediten zahlen. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Der Aufwand der Bank für einen Treuhandauftrag sei mit dem Zins abgegolten, hieß es zur Begründung. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte gegen ein Geldinstitut aus dem nordrhein-westfälischen Steinfurt geklagt, weil es 100 Euro verlangt, wenn ein Kreditnehmer nach Ablauf der Zinsbindung seine Immobilie bei einer anderen Bank weiterfinanzieren will.