BGH klärt Haftung bei unrichtigen Amazon-Bewertungen

dpa Karlsruhe.

Kundenbewertungen auf der Online-Handelsplattform Amazon beschäftigen heute den Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Es geht um die Frage, ob der Anbieter eines Produkts für den Inhalt der Rezensionen haftet. Der Verband Sozialer Wettbewerb hat einen Händler aus Essen verklagt, der auf Amazon sogenannte Kinesiologie-Tapes anbietet. Dort hatten Nutzer geschrieben, das Produkt lindere Schmerzen. Medizinisch ist das nicht gesichert. Der Verband hatte den Händler wegen dieser Behauptung schon vor einigen Jahren abgemahnt.