BGH prüft Härtefälle bei Eigenbedarfskündigungen

dpa Karlsruhe/Berlin.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Mieter bei einer Eigenbedarfskündigung wegen eines Härtefalls widersprechen? Das prüft der Bundesgerichtshof in Karlsruhe heute anhand von zwei Revisionen. In einem Fall braucht eine junge Familie mehr Platz. Sie hat deshalb einer 80 Jahre alten dementen Mieterin gekündigt, die seit 45 Jahren in einer Berliner Wohnung lebt. Im anderen Fall wehren sich zwei Mieter mit Verweis auf verschiedene Krankheiten gegen den Rausschmiss aus einer Doppelhaushälfte in dem kleinen Ort Kabelsketal in Sachsen-Anhalt.