BGH-Urteil erwartet: Haften Ärzte für hinausgezögerten Tod?

dpa Karlsruhe.

Der Bundesgerichtshof beantwortet heute Vormittag die schwierige Frage, ob Ärzte für künstlich verlängertes Leiden am Lebensende finanziell geradestehen müssen. Geklagt hat ein Mann, dessen schwer demenzkranker Vater bis zum Tod jahrelang über eine Magensonde ernährt wurde. Der Sohn hält das für einen Fehler des behandelnden Hausarztes - sein Vater habe sinnlos leiden müssen. Als Alleinerbe will er von dem Arzt Schmerzensgeld und Ersatz der Behandlungs- und Pflegekosten, insgesamt mehr als 150 000 Euro.