BGH prüft Lebenslänglich-Urteil für Berliner Raser

Von Von Anja Semmelroch, dpa

dpa Karlsruhe. Ein Autofahrer will bei Grün eine Straße kreuzen. Er ahnt nicht, dass sich dort zwei Raser mit bis zu 170 Stundenkilometern ein nächtliches Rennen liefern. Welche Strafe kann seinem Tod gerecht werden?

BGH prüft Lebenslänglich-Urteil für Berliner Raser

Der Bundesgerichtshof sagt nicht, dass Raser keine Mörder sein können - aber „maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls“. Foto: Uli Deck/dpa

Zwei Autoraser liefern sich mitten in Berlin ein illegales Rennen. Ein Rentner, der in seinem Jeep zufällig ihren Weg kreuzt, hat keine Überlebenschance.

Was sich am 1. Februar 2016 kurz nach Mitternacht abgespielt hat, ist entsetzlich. Aber rechtfertigt es eine Verurteilung als Mörder? Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat An diesem Donnerstag bereits zum zweiten Mal über eine Frage verhandelt, die hochemotionale Diskussionen entfacht, aber rein juristisch zu beantworten ist. (Az. 4 StR 482/19)

TÖDLICHES KATZ- UND MAUS-SPIEL - WAS DAMALS PASSIERT IST:

Beide Männer, der eine knapp 27, der andere 24 Jahre alt, sind stolz auf ihre PS-starken Autos. Mit Gleichgesinnten messen sie ihre Kräfte, liefern sich bei spontanen „Stechen“ kurze Wettfahrten von Ampel zu Ampel. Sie kennen sich eher flüchtig, als sie auf dem nächtlichen Kurfürstendamm nebeneinander an einer Ampel halten.

Der Ältere lässt den Motor aufheulen, der Jüngere im stärkeren Auto nimmt die Herausforderung an. Zweimal lässt er den Kontrahenten zurück, aber der gibt nicht auf, jagt ohne Rücksicht auf Kreuzungen oder Ampeln den Ku'damm entlang. Der Andere zieht mit - „eine Art Katz- und Maus-Spiel“, wird es später im Urteil heißen.

An der Gedächtniskirche liegt der Jüngere wieder vorn. Mit Vollgas rasen beide die schnurgerade Strecke entlang, am Ende nahezu gleichauf. Ein Arzt im Ruhestand, der auf dem Heimweg von seiner Lebensgefährtin bei Grün die Straße kreuzen will, ist chancenlos. Das Auto des Älteren trifft mit 160 bis 170 Stundenkilometer auf die Fahrerseite des Jeeps, schleudert ihn 25 Meter weit durch die Luft. Der Mann stirbt an der Unfallstelle. Die Raser krachen in ein Hochbeet. Der Jüngere hat eine Beifahrerin, sie wird verletzt.

WIE IN EINEM PANZER? - WARUM EIN NEUER PROZESS NÖTIG WAR:

Im Februar 2017 verhängt das Berliner Landgericht gegen beide Raser die Höchststrafe: lebenslänglich wegen Mordes - das gab es noch nie. Aber nur ein Jahr später heben die obersten Strafrichter des BGH dieses Urteil vollständig auf. Der Prozess muss von vorn beginnen.

Denn einem Mörder muss Vorsatz nachzuweisen sein: Er muss zumindest erkannt haben, dass durch sein Handeln jemand sterben könnte, und sich damit abgefunden haben. Das Landgericht hatte einen bedingten Vorsatz für den Moment festgestellt, als die Männer in die Kreuzung rasten. Da soll der Todesfahrer aber auch „absolut unfähig“ gewesen sein, „noch zu reagieren“. Das ergab für die BGH-Richter keinen Sinn.

Und hatten die Männer keine Angst, dass ihnen selbst Schlimmes zustößt? Das Landgericht hatte gemeint, dass sich Raser generell in ihren schweren Autos „stark und überlegen wie in einem Panzer oder in einer Burg“ fühlen - für die BGH-Richter viel zu pauschal.

Drittens rammte nur der eine Fahrer das Auto. Der zweite wird als Mittäter verurteilt. Aber: „Dass die Angeklagten den Entschluss gefasst hätten, einen anderen durch gemeinschaftliches Verhalten zu töten, lässt sich dem Urteil an keiner Stelle entnehmen.“

IST RASEN MORD? - WIE DIE RECHTSLAGE AUSSIEHT:

Der BGH hat nicht gesagt, dass Raser keine Mörder sein können. „Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls“, sagt die Vorsitzende Richterin Beate Sost-Scheible bei der Verkündung 2018.

Ihr Senat hat schon einmal die Verurteilung eines Mannes als Mörder bestätigt, der in Hamburg einen Taxi-Passagier totgerast hatte. Aber der Fall war komplett anders: Der Mann war auf der Flucht vor der Polizei mit bis zu 155 Stundenkilometern absichtlich auf der Gegenfahrbahn gefahren. Das Landgericht nahm zu Recht an, dass ihm das Leben Anderer und auch das eigene Leben gleichgültig waren.

Im neuen Prozess gegen die Berliner Raser haben andere Strafrichter versucht, den BGH-Vorgaben gerecht zu werden. Ihr Urteil im März 2019: wieder Mord, wieder zweimal lebenslänglich. „Mit Fahrlässigkeit hatte das nichts mehr zu tun“, sagt der Vorsitzende Richter.

Auf fahrlässige Tötung - also ohne Vorsatz - stehen maximal fünf Jahre Haft. Seit 2017 können Raser, die bei illegalen Rennen Menschen töten, bis zu zehn Jahre ins Gefängnis geschickt werden. Für den Berliner Fall kommt der neue Straftatbestand aber zu spät.

LETZTES WORT ODER NOCH EIN PROZESS - WIE ES JETZT WEITERGEHT:

Das neue Urteil geht davon aus, dass es den bedingten Tötungsvorsatz schon auf der letzten Teilstrecke gab. Beide hätten das Rennen gewinnen wollen - „koste es, was es wolle“. Dabei hätten die Männer gewusst, dass Motorhaube und Airbag sie bei einem Zusammenprall mit einem querenden Auto vor schlimmen Verletzungen schützen würden. Welches Auto den Jeep gerammt habe, sei letztlich reiner Zufall gewesen, meint das Landgericht. Und: Hätte der jüngere Fahrer das Rennen abgebrochen, wäre auch der andere vom Gas gegangen.

Die Berliner Richter sehen jetzt sogar gleich drei Mordmerkmale erfüllt: Das Opfer sei völlig arg- und wehrlos gewesen. Bei der enormen Geschwindigkeit und unüberschaubaren Situation seien die Autos zum gemeingefährlichen Mittel geworden. Die Rücksichtslosigkeit und Selbstsucht der Männer spreche außerdem für niedrige Beweggründe: „Dieses Handeln ist nicht einmal ansatzweise menschlich verständlich, hochverwerflich und rechtfertigt daher die Stigmatisierung als Mord.“

Rechtskräftig wird dieses Urteil aber nur, wenn der BGH es bestätigt. Nach der Verhandlung am Donnerstag ist das zumindest fraglich. Die Richter scheinen immer noch viele Widersprüche zu sehen. Sollten sie auch das zweite Urteil aufheben, wäre der nächste Prozess notwendig. Die Entscheidung soll am 18. Juni verkündet werden.