dpa Karlsruhe.
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe prüft heute in gleich zwei Fällen die Rechte von Sparkassen-Kunden. Im ersten Fall geht es um Extra-Gebühren fürs Abheben oder Einzahlen am Bankschalter. Direkt im Anschluss streiten Sparer aus Sachsen-Anhalt für die Fortführung ihrer Prämiensparverträge.