BGH: Waldbauern wehren sich gegen ausgewilderte Wisente

dpa Karlsruhe/Bad Berleburg. Lange waren sie in Deutschland ausgerottet. Heute streifen die mächtigen Wisente in Nordrhein-Westfalen wieder frei durch die Wälder - und gehen mit Vorliebe Rotbuchen an die Rinde. Scheitert daran das ganze Projekt?

BGH: Waldbauern wehren sich gegen ausgewilderte Wisente

Wisente stehen in ihrem Gehege. Foto: Bernd Thissen/Archivbild

Wird ihnen ihr unbändiger Appetit auf Buchenrinde zum Verhängnis? Die einzigen freilebenden Wisente in Deutschland bringen seit Jahren Waldbauern gegen sich auf. Nun könnte in den festgefahrenen Streit über das Schicksal der Herde Bewegung kommen: An diesem Freitag treffen Artenschützer und Waldbesitzer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe aufeinander. Das Urteil wird möglicherweise gleich am Verhandlungstag verkündet.

Die acht Tiere, die 2013 ausgewildert wurden, haben inzwischen ihr Revier deutlich ausgeweitet und Junge bekommen. Der Trägerverein schätzt, dass im nordrhein-westfälischen Rothaargebirge bei Bad Berleburg (Kreis Siegen-Wittgenstein) heute etwas mehr als 20 Wisente durch die Wälder streifen.

Den Forstwirten sind die Tiere ein Dorn im Auge, weil sie den geschützten Rotbuchen die Rinde abfressen. Inzwischen ist zwar ein Entschädigungsfonds eingerichtet, aber das reicht ihnen nicht. Sie klagen, weil sie die Wisente nicht auf ihrem Grund haben wollen.

Entspannung soll eigentlich ein im März ausgehandelter Kompromiss bringen. Er sieht vor, dass die Wisente übergangsweise für einige Jahre auf einem umzäunten Gebiet im Staatswald leben. In dieser Zeit soll in Ruhe geprüft werden, wie es dann weitergehen kann.

Darauf wollen sich die klagenden Waldbauern aber nicht verlassen. Sie kritisieren, dass bisher nichts passiert sei. „Die Schäden werden immer größer“, sagte Dieter Schulz, Anwalt eines der Kläger.

Für den Trägerverein auf der anderen Seite ist der Zaun keine Dauerlösung. „Um ein Stück weiterzukommen, haben wir zugestimmt“, sagte der Sprecher der Wisent-Welt-Wittgenstein, Michael Emmrich. Es sei aber „existenziell wichtig“, dass die Eingatterung befristet sei.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm steht sogar die Umsiedlung der Tiere in einen Nationalpark in Ostpolen im Raum. Die Richter waren 2017 der Ansicht, dass das Eigentum der Waldbauern nur geschützt werden kann, indem die Wisente wieder eingefangen werden.

In einer ersten Verhandlung im November hatte sich bereits abgezeichnet, dass der BGH dieses Urteil nicht stehenlassen dürfte. Möglicherweise müsste das OLG Hamm dann weitere Fragen klären.

Mit bis zu drei Metern Länge und bis zu 900 Kilo Gewicht sind Wisente die größten Landsäuger Europas. In Deutschland waren sie lange ausgerottet. Das von Bund und Land geförderte Projekt sollte die Wildrinder wieder heimisch machen. (Az. V ZR 175/17 u.a.)