BGH weist Diesel-Klage gegen VW von 2019 als verjährt ab

dpa Karlsruhe. Diesel-Besitzer, die schon 2015 wussten, dass ihr Auto vom VW-Abgasskandal betroffen ist, aber erst 2019 oder noch später geklagt haben, bekommen keinen Schadenersatz von Volkswagen. In solchen Konstellationen sei Ende 2018 nach Ablauf der regulären Drei-Jahres-Frist Verjährung eingetreten, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag in einem Musterfall aus Baden-Württemberg. Denn es sei schon Ende 2015 genug bekannt gewesen, um zwar nicht ohne jedes Risiko, aber mit Aussicht auf Erfolg vor Gericht zu ziehen. (Az. VI ZR 739/20)

BGH weist Diesel-Klage gegen VW von 2019 als verjährt ab

Der Auspuff eines VW Golf 2.0 TDI. Foto: picture alliance / Silas Stein/dpa

Der millionenfache Einsatz illegaler Abgastechnik war ab September 2015 aufgeflogen. Laut VW sind noch rund 9000 Verfahren offen, in denen erst 2019 oder 2020 geklagt wurde. Die Fälle sind aber zum Teil anders gelagert, denn oft ist umstritten, was die Kläger 2015 schon wussten. Der Vorsitzende Richter hat deshalb bereits eine weitere Verhandlung zur Verjährung im kommenden Jahr angekündigt.