BGH prüft Streit um Falschparker auf Klinikparklatz

dpa Karlsruhe.

Darf der Betreiber eines privaten Parkplatzes von einem Falschparker mehr als sonst abkassieren? Diese Frage beschäftigt heute den Bundesgerichtshof. Das höchste deutsche Zivilgericht verhandelt einen Fall aus Nordrhein-Westfalen. Es geht um ein Auto, das dreimal zu lange oder unberechtigt auf Krankenhausparkplätzen stand. Der Betreiber verlangt dafür ein „erhöhtes Parkentgelt“, insgesamt etwa 215 Euro. Die Halterin bestreitet, das Auto gefahren zu haben. Das Amts- und später das Landgericht Arnsberg haben deshalb die Klage abgewiesen.