Laut einer Umfrage können 63 Prozent der Grundschulen allen Erstklässlern ab Herbst Angebote zur Ganztagsbetreuung machen. Ist das Glas damit halb voll oder halb leer?
In der Grundschulbetreuung sollen Kinder nicht nur lernen, sondern auch malen und spielen.
Von Bärbel Krauß
Bei Gerhard Brand, dem Vorsitzenden des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) im Land, schrillen die Alarmglocken. Er befürchtet, dass Baden-Württemberg das Recht auf Ganztagsbetreuung für alle Erstklässler im nächsten Schuljahr nicht wie geplant umsetzen kann. „Der gesetzliche Anspruch auf Ganztagsbetreuung lässt sich in Baden-Württemberg derzeit nicht flächendeckend umsetzen“, erklärte Brand in einer Pressemitteilung. Er beruft sich bei dieser Einschätzung auf eine repräsentative Forsa-Umfrage unter Schulleitern in Deutschland und Baden-Württemberg. Dabei haben laut VBE 63 Prozent der baden-württembergischen Rektoren erklärt, dass sie für alle Erstklässler, die nach den Sommerferien an ihre Grundschule kommen, die Ganztagsbetreuung gewährleisten können. Bundesweit liegt dieser Wert bei 67 Prozent.
29 Prozent der Schulleitungen im Land haben bei der Umfrage, die das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des Verband gemacht hat, angegeben,die Vollversorgung aller Erstklässler mit Ganztagsbetreuung könne an ihrem Ort auch auf Ebene der Kommune nicht sichergestellt werden.
Der Countdown für die Ganztagsbetreuung läuft
Laut Brand läuft der Countdown . „In wenigen Monaten bereits greift der einklagbare Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung“, betonte er. „Die befragten Schulleitungen lassen allerdings erhebliche Zweifel aufkommen, dass dieser Anspruch in den Kommunen rechtzeitig eingelöst werden kann.“ Ihre Skepsis begründeten die Schulleiter im Land und bundesweit mit fehlenden Räumen und fehlendem Personal.
Ist das Glas angesichts der Umfrageergebnisse halb voll oder halb leer? Ein Gegengewicht zu Brands Einschätzung liefert der jüngste Bericht der Bundesregierung zur Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (Gafög). Demnach sind die bisherige Nachfrage und der prognostizierte Zusatzbedarf an Betreuungsangeboten regional unterschiedlich. In Baden-Württemberg nimmt laut Gafög-Bericht aktuell jeder zweite Grundschüler Betreuungsangebote wahr. Darüber dass der Rechtsanspruch die Nachfrage steigern wird, sind sich die meisten Experten einig. Für Baden-Württemberg prognostiziert der Gafög-Bericht einen zusätzlichen Platzbedarf zwischen 15 und 24 Prozent.
Kommunen streben keine Vollversorgung an
Selbst wenn man das stärkere Bedarfswachstum würde die prognostizierte Nachfrage in Baden-Württemberg allerdings deutlich unter der Vollversorgung aller Erstklässler, die fast zwei Drittel der Rektoren laut Umfrage an ihrer Schule für machbar halten. Die Verantwortlichen für die Umsetzung des Betreuungsanspruchs in Landkreisen, Städten und Gemeinden haben deshalb bisher auch nicht für eine Vollversorgung an jeder Schule geplant, sondern setzen auf Kooperationen. Die sieht der VBE-Chef kritisch. „Kommunale Notlösungen wie die Zusammenlegung von Gruppen aus unterschiedlichen Schulen lehnen wir aus pädagogischer Sicht ab“, betonte Brand.
„Nicht alle der etwa 2400 Grundschulen im Land müssen und können Ganztagsbetreuung anbieten, nicht alle Eltern wollen diese Betreuung für ihre Kinder“, erklärte Norbert Brugger, Bildungsdezernent des Städtetags zu den Ergebnissen der VBE-Umfrage auf Anfrage. Er kündigte an, dass die Kommunen aufgrund der realen Bedarfsmeldungen entscheiden, wo welche Betreuung im kommenden Schuljahr angeboten werde. „Dabei wird es sinnvollerweise zu Kooperationen zwischen Kommunen kommen.“ Brugger verwies darauf, dass die Eltern den Betreuungsbedarf für ihre Erstklässler bis zum 15. März signalisieren müssen. Dann gebe es Klarheit über den Bedarf.
„Nichts Unmögliches verlangen“
Der Präsident des Gemeindetags Steffen Jäger zweifelt, ob sich der Rechtsanspruch flächendeckend und vollständig umsetzen lässt, bekräftigte er auf Anfrage. „Trotzdem haben die Kommunen größte Kraftanstrengungen unternommen, um die Ganztagesangebote an den Grundschulen bedarfsgerecht auszubauen.“ Er gehe davon aus, dass ab August „nicht in jedem Fall ein den Rechtsanspruch erfüllendes Angebot verfügbar sein“ könne. In den 190 Tagen bis dahin würden Städte und Gemeinden aber alles ihnen Mögliche tun, um den Ausbau voranzubringen. „Doch ich sage ganz deutlich: Wir dürfen von ihnen nichts Unmögliches verlangen.“