Bizarrer Streit um gemeinsames Essen für geimpfte Senioren

Von Von Susanne Kupke, dpa

dpa/lsw Steinen/Mannheim. Sie sind geimpft und wollen endlich wieder zusammen essen. Der VGH würde es erlauben. Die Behörden haben Bedenken. Die Hängepartie für ein Seniorenzentrum geht weiter. Patientenschützer sind empört.

Bizarrer Streit um gemeinsames Essen für geimpfte Senioren

Der Schriftzug „Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg“ ist über dem Haupteingang des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshofs. Foto: Uwe Anspach/dpa/archivbild

Der Streit um das gemeinsame Essen für geimpfte Bewohner eines Seniorenzentrums in Südbaden nimmt bizarre Züge an. Obwohl der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim nach einer zunächst abschlägigen Entscheidung das gemeinsame Essen wieder erlauben würde, ist das Landratsamt Lörrach weiter abwartend. Bis kommenden Montag, 24.00 Uhr, müssen sich nun die Behörde und auch das Heim entscheiden, ob sie dem Vergleichsvorschlag des VGH zustimmen, der grünes Licht für die Kantinenöffnung für Geimpfte in dem Heim gibt.

Einer Fristverlängerung bis zum 21. April, wie es das Amt wünschte, erteilte das Gericht am Freitag eine Absage. Das Landratsamt will die Zeit nun bis Montag nutzen, um in Abstimmung mit dem Sozialministerium zu klären, ob eine Öffnung mit neuen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) vereinbar sei.

Der Anwalt des Seniorenzentrums in Steinen (Landkreis Lörrach) wirft dem Land Verschleppungstaktik vor. „Das Land schiebt den dringend gebotenen Grundrechtsschutz für die geimpften Bewohnenden der Senioreneinrichtung, den inzwischen auch der VGH Baden-Württemberg mit seinem Vergleichsvorschlag eingeräumt hat, abermals auf die lange Bank“, kritisierte Patrick Heinemann. „Es lässt sich kaum mehr leugnen, dass das Seniorenzentrum und seine Bewohnenden im Recht sind – und trotzdem passiert vorerst immer noch nichts.“

Das Sozialministerium wies den Vorwurf der Verzögerung zurück: Das VGH-Verfahren werfe grundsätzliche Fragen auf, wie mit geimpften Personen bundesweit umgegangen werden solle und welche Freiheiten damit verbunden sind. Die aktuellen RKI-Empfehlungen seien sehr überraschend gekommen, da sie einen erheblichen Kurswechsel bedeuten würden. Vulnerable Gruppen in Pflegeheimen müssten aufgrund des höheren Risikos für schwere Verläufe ganz besonders geschützt werden. Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne)hat das Bundesgesundheitsministerium gebeten, bis Montagmittag Stellung zu nehmen. „Sollte dies nicht erfolgen, dann wird Baden-Württemberg fristgerecht eine eigene Regelung auf Landesebene festlegen müssen.“

Heinemann beantragte am Freitag, beim Verwaltungsgericht Freiburg eine Abänderung eines Beschlusses vom 3. März und das Land gerichtlich zu verpflichten, die Öffnung der Cafeteria für die geimpften Bewohner zu gestatten. Er berief sich auf den VGH-Vergleichsvorschlag. Der Anwalt will durch eine Gerichtsentscheidung und nicht nur durch einen Vergleich geklärt haben, dass die Grundrechtseingriffe des Landes in dem Fall rechtswidrig sind.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, ist empört über das Hickhack: „Niemand hat mehr Verständnis für diese Verschleppungstaktik auf Kosten alter Menschen.“ Es sei eigentlich ein Skandal, der politisch aufgeklärt werden müsse. Der Fall reiche weit über Südbaden hinaus: Nach 13 Monaten Lockdown seien alle 900 000 Pflegeheimbewohner in Deutschland in einer entsetzlichen Situation. Er warf dem Land „winkeladvokatisches Vorgehen“ vor. Es blockiere alles auf Kosten der Pflegebedürftigen in Deutschland.

Der Streit um die Kantinen-Öffnung hat schon mehrere Gerichte beschäftigt. Nach dem Verwaltungsgericht Freiburg hatte auch der VGH die Öffnung Mitte März zunächst abgelehnt. Dagegen hatte Anwalt Heinemann eine Anhörungsrüge erhoben und zugleich das Bundesverfassungsgericht angerufen. Prävention und Infektionsschutz seien wichtig, hätten aber Grenzen. Die Senioren litten schon seit einem Jahr massiv unter der Isolation durch die Corona-Maßnahmen. Heinemann vertritt das Heim sowie einen 79 Jahre alten Bewohner.

Der VGH hatte am Dienstag in einem Vergleichsvorschlag den Betrieb der Cafeteria für geimpfte oder genesene Bewohner und Mitarbeiter erlaubt. Er hatte das mit einer Neueinschätzung des Robert Koch-Instituts begründet, wonach Geimpfte kaum noch ansteckend seien.

Das Landratsamt hatte hingegen am Freitag auf neue RKI-Empfehlungen zum Kontaktpersonenmanagement sowie für Alten- und Pflegeeinrichtungen verwiesen, die auch konkrete Empfehlungen für vollständig geimpfte Personen enthielten. Um zum Vergleichsvorschlag Stellung zu nehmen, müssten die Empfehlungen auf Landes- und Bundesebene ausgewertet werden.

Sollten die Beteiligten den Vergleichsvorschlag bis Montag nicht annehmen, wird der VGH zeitnah über die Anhörungsrüge entscheiden, so das Gericht.

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